Startseite › Landwirt Forum › Allgemeines – LANDWIRT Forum › Was gilt als Erbhof? › AW: Was gilt als Erbhof?
Die “angemessenen Erhaltung” einer Person ist schnell erreicht inkl Förderungen. Maßgeblich ist was von einem durchschnittlichen Landwirt bei ortsüblicher Bewirtschaftung erzielt werden kann (gilt auch für etwaige Förderungen). Hinzugerechnet werden auch noch Eigenverbrauch (zb Brennholz) oder der monetäre Wert der Wohnungen am Betrieb, weil ja der Erbe diese nutzen kann und sich eine Miet- oder Kaufwohnung spart.
Du musst das Gesetz genau lesen, dort ist keine Rede von “finanziell absichern”, sondern “angemessenen Erhaltung einer erwachsenen Person ausreichenden [..] Durchschnittsertrag haben”. Was ist angemessen, was ist ausreichend? Dies wurde absichtlich so schwammig formuliert, damit man nicht so leicht die Gültigkeit des Anerbengesetzes abstreiten kann.
Der Gesetzgeber hat von ehemals 5 Personen auf 2 geändert, und zuletzt 2019 auf eine Peron. Man will die Gültigkeit des Anerbengesetzes so lange wie möglich erhalten, da ansonsten die Zerschlagung vieler kleiner Betriebe droht, was entgegen dem öffentlichen Interesse stünde.
Der Betrieb baut ja durch Investitionen gerade Schulden auf. Der Verkauf einer Teilfläche zur Schuldentilgung wäre zulässig, und der Hof gilt weiter als Erbhof, wenn die verbleibende Fläche zum schwammigen “angemessenen und ausreichenden” Erhalt einer Person reicht. Dies ist durch den Obersten Gerichtshof bestätigt, da sonst bei Hinzurechnung der Schulden schnell ein “ertragsloser” Betrieb begründet wäre.
Ich glaub du erkennst was ich dir sagen will: es gibt mindestens ein Dutzend Hintertürchen um einen Hof als ertragsreich schön zu rechnen 😉
Details kann dir nur ein Notar oder vielleicht die zuständige Bezirk-Landwirtschaftskammer nennen. Der Hof deiner Schwiegereltern ist klein, vermutlich kann man die Gültigkeit des Anerbengesetzes in Zweifel ziehen, ob dies Erfolg hat bezweifle ich stark.