ThemenWas gilt als Erbhof?

Was gilt als Erbhof?

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  • #530881
    Rene Hube Teilnehmer

    Hallo zusammen!
    Ich wollte mich nur erkundigen, ob mein darunter angeführtes Beispiel als Erbhof gilt (Steiermark)

    Ich habe mir den Gesetzestext durchgelesen und bin ehrlich gesagt nicht ganz sicher, ob dies eine Erbhof ist.

    Der Bauernhof besteht aus

    Bauernhaus

    2 HA Wald

    6 HA Grünland

    ca 40 Schafen

    Das Grünland wird nur für das Futter der Tiere genutzt und später soll ein HA davon als Bauerwartungsland umgewidmet werden.

    In dem Gesetzestext steht grob gesagt, dass der Hof eine Person damit finanziell absichern muss, um als Erbhof zu gelten, kann mir da jemand helfen?

    #531658
    Richard Wanker Teilnehmer

    Die “angemessenen Erhaltung” einer Person ist schnell erreicht inkl Förderungen. Maßgeblich ist was von einem durchschnittlichen Landwirt bei ortsüblicher Bewirtschaftung erzielt werden kann (gilt auch für etwaige Förderungen). Hinzugerechnet werden auch noch Eigenverbrauch (zb Brennholz) oder der monetäre Wert der Wohnungen am Betrieb, weil ja der Erbe diese nutzen kann und sich eine Miet- oder Kaufwohnung spart.

    Du musst das Gesetz genau lesen, dort ist keine Rede von “finanziell absichern”, sondern “angemessenen Erhaltung einer erwachsenen Person ausreichenden [..] Durchschnittsertrag haben”. Was ist angemessen, was ist ausreichend? Dies wurde absichtlich so schwammig formuliert, damit man nicht so leicht die Gültigkeit des Anerbengesetzes abstreiten kann.

    Der Gesetzgeber hat von ehemals 5 Personen auf 2 geändert, und zuletzt 2019 auf eine Peron. Man will die Gültigkeit des Anerbengesetzes so lange wie möglich erhalten, da ansonsten die Zerschlagung vieler kleiner Betriebe droht, was entgegen dem öffentlichen Interesse stünde.

    Der Betrieb baut ja durch Investitionen gerade Schulden auf. Der Verkauf einer Teilfläche zur Schuldentilgung wäre zulässig, und der Hof gilt weiter als Erbhof, wenn die verbleibende Fläche zum schwammigen “angemessenen und ausreichenden” Erhalt einer Person reicht. Dies ist durch den Obersten Gerichtshof bestätigt, da sonst bei Hinzurechnung der Schulden schnell ein “ertragsloser” Betrieb begründet wäre.

    Ich glaub du erkennst was ich dir sagen will: es gibt mindestens ein Dutzend Hintertürchen um einen Hof als ertragsreich schön zu rechnen 😉

    Details kann dir nur ein Notar oder vielleicht die zuständige Bezirk-Landwirtschaftskammer nennen. Der Hof deiner Schwiegereltern ist klein, vermutlich kann man die Gültigkeit des Anerbengesetzes in Zweifel ziehen, ob dies Erfolg hat bezweifle ich stark.

    #531669
    Rene Hube Teilnehmer

    Danke für die Antwort,

    Das Problem ist eigentlich dass nicht wir den Betrieb zerschlagen wollen, sondern dass sich der Erbe den Hof so günstig wie möglich aneignen möchte, selbst keine Interesse an der Landwirtschaft hat und später sowieso das Meiste verpachtet oder verkaufen will.

    Er hat sich sogar schon bei einem Anwalt erkundigt, ob man die Miterben nicht überhaupt ohne wirklichen Grund enterben könnte, nur mal so als Beispiel wie weit diese Person bereit ist zu gehen wegen des Geldes…

    #531683
    Richard Wanker Teilnehmer

    Die Sache scheint schon recht zerfahren, wenn der eine oder andere Anwalt im Spiel ist. Normalerweise reicht für eine Übergabe ein Notar, welcher vom Gesetz verpflichtet ist, beide Seiten genauso gut zu beraten. Die Sache kostet ja schon ohne Streit genug.

    Informiert euch selbst bei der Kammer oder besser bei einem Notar für die Übergabe. Wie ich schon schrieb bleibt vielleicht nur die Nachtragserbteilung als kleine Rückversicherung übrig. Der Hof wird allen Anschein sowieso bald zerfallen, ist halt mal so. Nur Mut, lasst es euch nicht zu nahe gehen soweit möglich, und ich verstehe gut und finds auch gut, wenn weichenden Erben nicht alles egal ist.

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