Gemäß einer aktuellen Studie sind mindestens 20 Prozent der Schafbetriebe in der Schweiz von Moderhinke betroffen. Für die Schafhalter bedeutet die Krankheit einerseits einen großen ökonomischen Verlust sowie einen enormen Arbeitsaufwand für die Pflege und Behandlung der kranken Schafe. Andererseits ist die Krankheit ein relevantes Tierschutzproblem, da betroffene Tiere oft so stark unter Schmerzen leiden, dass sie nur noch auf die Vorderknie gestützt fressen können.
In einem ersten Schritt des Bekämpfungskonzepts des Beratungs- und Gesundheitsdienstes für Kleinwiederkäuer (BGK) werden alle Schafhaltungen der Schweiz im Zeitraum von November bis März mittels Tupferproben einer risikobasierten Auswahl ihrer Schafe auf ihren Herdenstatus hin kontrolliert. Betriebe, bei denen die bösartige Form des Moderhinke-Erregers nachgewiesen werden kann, gelten als Moderhinke-positiv und müssen saniert werden. Für die Sanierung ist der Tierhalter zuständig. Während der Sanierung unterliegen diese Betriebe einer einfachen Sperre ersten Grades. Das bedeutet, dass keine Tiere den Betrieb verlassen dürfen, außer zur direkten Schlachtung. Diese Sperre wird erst aufgehoben, nachdem der Betrieb erfolgreich saniert wurde und der Moderhinke-Erreger mittels Tupferproben nicht mehr nachgewiesen werden kann.
Wie eine Moderhinke-Sanierung in der Schweiz abläuft, lesen Sie im vollständigen Artikel in Ausgabe 6/2020.
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