Von Manuel BÖHM, LANDWIRT Redakteur
Für Bio-Geflügel ist ganz genau geregelt, dass pro Tier eine Mindestfläche an Grünauslauf vorhanden sein muss. Außerdem geben die Bio-Richtlinien unter anderem vor, wie der Boden beschaffen und bewachsen sein soll und wie weit die Entfernung zum Stall maximal sein darf. Einige Details, die in der EU-BioVerordnung nicht geregelt sind, werden in nationalen Ergänzungen, in Österreich vor allem im Tierschutzgesetz, festgelegt. Darüber hinaus können Bio-Verbände und Vermarktungsstandards (z. B. Tierschutz geprüft, Prüf Nach! …) weitere Vorschriften festlegen.
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