Im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung wurde auch ein Härtefallfonds eingerichtet. Als erste Maßnahme wurde die Möglichkeit einer Soforthilfe für land- und forstwirtschaftliche Betriebe geschaffen.
Am 16. April startet Phase 2: Betroffene Betriebe können bei Nachweis eines Einkommensrückganges jeweils bis zu 2.000 Euro pro Monat für insgesamt drei Monate (beginnend mit 16. März) beantragen. Insgesamt stehen damit aus diesem Fonds bis zu 6.000 Euro pro Betrieb zur Verfügung, teilt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger mit.
Welche Betriebe werden unterstützt?
In Phase 2 werden Nebenerwerbs- und Vollerwerbsbetriebe mit bis zu neun Arbeitskräften und einem Umsatz bis zu 2 Mio. Euro unterstützt. Mehrfachversicherungen sind zulässig.
Folgende Betriebszweige werden unterstützt:
- Wein- und Mostbuschenschankbetriebe
- Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie Christbaumkulturen (hinsichtlich Fremdarbeitskosten)
- Landwirtschaftliche Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen vermieten (Urlaub am Bauernhof)
- Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt und an den Groß- und Einzelhandel vermarkten
- Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen)
- Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugen, dieses aber nicht mehr abgeholt werden kann.
Welche Kriterien müssen erfüllt sein?
Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Unterstützung ist, dass gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 % oder ein mindestens 50 %iger Preisverlust aufgrund der Qualitätsminderung bei Sägerundholz oder eine Kostenerhöhung von mindestens 50 % bei Fremdarbeitskräften vorliegt. Für Jungunternehmer (seit 1. Jänner 2020) gilt das Kriterium, dass in den Betriebszweigen ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% vorliegt.
Wie errechnet sich die Unterstützung?
Die Förderung ist gedeckelt und beträgt bis zu 2.000 Euro pro Monat. Für drei Monate stehen somit insgesamt bis zu 6.000 Euro pro Betrieb zur Verfügung. Die Unterstützung beträgt 80 % der Differenz der Einkünfte aus dem Vergleichsmonat des Vorjahres. Zur Berechnung der Einkünfte wird je nach Betriebszweig auf die Umsätze, die Fremdarbeitskosten oder den Preisverlust abgestellt. Bei Berechnung auf Basis des Umsatzes werden je nach Betriebsart pauschale Prozentsätze für nicht angefallene Kosten gegengerechnet. Nebeneinkünfte aus nicht land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten werden ebenso gegengerechnet. Der Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Betrieb gilt für Phase 1 und Phase 2 zusammen, die Förderungen sind steuerfrei.
Wie erfolgt die Abwicklung?
Die Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt den Härtefallfonds für die Land- und Forstwirtschaft ab. Der Antrag für die Förderung der Phase 2 kann ab 16. April auf www.eama.at gestellt werden. Fragen zur Abwicklung beantworten die Mitarbeiter der AMA unter le-projekte@ama.gv.at und über die Hotline 050 3151 99. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.bmlrt.gv.at sowie unter www.lko.at
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