Woher stammt die Milch im Fruchtjoghurt, das Ei im Aufstrich, das Fleisch in der Bolognese? Laut Regierungsprogramm werden diese drei Rohstoffe in verarbeiteten Lebensmitteln und Gemeinschaftsküchen heuer kennzeichnungspflichtig, was ihre Herkunft betrifft. Bislang ist es in diesen Segmenten nicht verpflichtend eine Herkunftskennzeichnung auszuweisen.
Eine solche müssen jene aber bereits vornehmen, die ihre Produkte freiwillig mit einem „Länder-Fähnchen“ in die Auslage stellen: Seit April letzten Jahres ist laut EU-Gesetz in diesen Fällen zusätzlich zur Herkunft des Endprodukts auch der Ursprungsort der Hauptzutat anzugeben. Kauft also eine Käserei die Milch im Ausland zu, so hat man dies für Verbraucher entsprechend sichtbar zu machen. Aus „freiwillig“ soll nun Pflicht werden, damit Konsumenten den Ursprung von Milch, Fleisch und Eiern ausnahmslos nachvollziehen können. Als Konsequenz rechnen Vertreter der Bauern damit, dass Kunden vermehrt zu heimischen Produkten greifen und Kantinen mehr Speisen verkaufen, die heimische Primärzutaten beinhalten.
Verpflichtende Herkunftskennzeichnung: Wo es hakt
Dass eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung rechtlich nicht leicht umsetzbar ist, zeigte sich in Frankreich. Dort galt ein Dekret, das nationale Kennzeichnungen auf Milch- und Fleischprodukten vorschreibt. Auch hier wollte man erreichen, dass Konsumenten mehr heimische Produkte kaufen. Die Molkereigruppe Lactalis verklagte jedoch den Staat und verlangte eine Nichtigerklärung beim EuGH, weil geltendes EU-Recht verletzt werde. Im Zuge der Causa stellte Generalanwalt Hogan in einem Rechtsgutachten dann fest, dass das Dekret wider die EU-Binnenmarktregelung laufe und „Konsumnationalismus“ fördere.
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