RindRinderhaltungKaum Aussicht den Schutzstatus des Wolfes zu ändern

Kaum Aussicht den Schutzstatus des Wolfes zu ändern

Die Rückkehr der Wölfe stellt die Weidetierhalter vor große Herausforderungen.
Quelle: Nadezda Murmakova/shutterstock.com

Zwischenfälle mit Wölfen mehren sich. 2020 gab es 293 bestätigte Wolfrisse mit 330 getöteten Tieren. Das belegen die aktuellen Zahlen aus dem Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs. Diese Einrichtung ist mit dem Wolfmanagement in Österreich betraut. Sie soll alle Beteiligten an einen Tisch bringen, um Lösungen zu erarbeiten, wie mit der steigenden Wolfspopulation umzugehen ist.

Wachsende Wolfsbestände

Aktuell gibt es 113 Wolfsrudel in Deutschland, in Österreich ist ein angesiedeltes Wolfsrudel bestätigt. Geschäftsführer Albin Blaschka vom Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs erklärt: „Österreich liegt in der Mitte wachsender Wolfsbestände, deren „Auswanderer“ uns regelmäßig erreichen. In den letzten elf Jahren wurden bei uns insgesamt 70 zugewanderte Wölfe registriert.“

Steigende Entschädigungskosten

Im Jahr 2020 wurden in Österreich über 110.000 Euro an Entschädigungszahlungen nach Wolfrissen ausbezahlt.  2017 lag dieser Kostenfaktor bei knapp 2.700 Euro. In Deutschland ist das Problem noch größer. Da haben Wölfe im Vorjahr Schäden an knapp 4.000 Tieren verursacht. Dafür leisteten die Bundesländer Ausgleichszahlungen in Höhe von 800.294 €. Im selben Jahr zahlte Deutschland 9,5 Mio. € für Herdenschutzmaßnahmen aus.

Rechtliche Situation beleuchtet

Professor Dr. Norer begutachtete für das Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, Wolfsbestände zu regulieren. In der Mitgliederversammlung vom Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs wurde die Studie im Dezember 2021 offiziell beschlossen.

Das Gutachten hält eine Änderung der Berner Konvention sowie der FFH-Richtlinie zwar rechtlich für möglich, jedoch für unrealistisch. Zu groß seien die Hürden, die festgefahrenen politischen Positionen zu verändern. Norer stellt fest: Die Einrichtung von „Wolfsschutzgebieten“ und „wolfsfreien Zonen“ ist europarechtlich unzulässig.

Der Wolf ist Ländersache

In Österreich sind die Bundesländer für die Bereiche Naturschutz und Jagd, und damit für den Wolf zuständig. Kärnten, Tirol und Salzburg haben bereits in diesem Jahr eine Sonderregelung beschlossen, um Problemwölfe leichter entnehmen zu können. Diese Bundesländer haben auch bereits Entnahmebescheide für sogenannte Problemwölfe erlassen. In Tirol wurde der Wolf-Abschussbescheid vom Landesverwaltungsgericht aufgehoben und an die Behörde zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen. Das Verfahren beurteilte nicht, ob eine Abschussgenehmigung mit dem EU-Recht vereinbar ist. “Eine Sachentscheidung wäre notwendig, um die Angelegenheit durch alle Instanzen ausjudizieren zu können”, sagt Nationalrat Hermann Gahr.

Weideschutzgebiete ausweisen

Norer empfiehlt, Weideschutzgebieten mittels Landesverordnung auszuweisen. Besonders Gebiete, in denen aufgrund der topografischen Lage kein Herdenschutz möglich ist und die Almwirtschaft in Gefahr ist, können als „Weideschutzgebiet“ definiert werden. Mögliche Entnahmen von Problemwölfen sind im Einzelfall immer zu prüfen und ist durch einen Bescheid behördlich zu erteilen.

LANDWIRT Tipp

Sie wollen selbst tätig werden und ein Zeichen gegen den Wolf im Kulturraum setzen? Mutterkuhhalter Josef Danzl aus Salzburg möchte den politischen Druck hochhalten und hat eine Online-Unterschriftensammlung mit dem Titel “SCHUTZ VON WOLF UND BÄR IN WILDNIS UND FERNHALTEN VOM KULTURRAUM” gestartet (siehe LANDWIRT Ausgabe 22/2021). Eine Unterschrift ist bis Juli 2022 möglich.

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