Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat vor wenigen Tagen das Kuh-Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) bestätigt. Nach strafrechtlichem Freispruch und einem zivilrechtlichen Prozess über alle Instanzen wurde dem betroffenen Landwirt eine Teilschuld zugesprochen. Das nun veröffentlichte Urteil beruht allerdings auf einer mittlerweile veralteten Rechtslage. “Das Kuh-Urteil hatte im vergangenen Jahr zu großer Verunsicherung bei Österreichs Almbauern, aber auch bei Besuchern von Almen geführt. Dieses Urteil war für uns nicht nachvollziehbar”, erinnert Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger. “Wir haben daher schon im Juli 2019 die Gesetze geändert und eine Eigenverantwortung der Gäste auf Almen gesetzlich festgeschrieben”, so Köstinger. Die jüngst bekannt gewordene OGH-Entscheidung beruhte noch auf der alten Rechtslage.
Klare Regeln für Älpler und Gäste
“Die Bundesregierung hat 2019 rasch gehandelt. Wir haben gemeinsam mit den Almwirtschaftsverbänden klare Leitlinien für die Älplerinnen und Älpler sowie klare Regeln für die Gäste erstellt, um Rechtssicherheit für alle zu gewährleisten”, betont Landwirtschaftskammer (LK) Österreich-Präsident Josef Moosbrugger.
Rückblick: Im Frühjahr 2019 hat die damalige Bundesregierung unter Federführung Köstingers, der Landwirtschaftskammern und des Alpenvereins folgenden Aktionsplan vorgestellt: Das Allgemein bürgerliche Gesetzbuch wurde geändert, um die Eigenverantwortung der Gäste auf den Almen niederzuschreiben. Es wurden Verhaltensregeln für Besucherinnen und Besuchern erarbeitet – diese kann man auf www.sichere-almen.at einsehen. Von der Landwirtschaftskammer wurden klare Leitlinien für die Bäuerinnen und Bauern (z. B. für das Einzäunen und für das Aufstellen von Sicherheitstafeln) erstellt.
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