AgrarpolitikLK-Wahl 2021: Fünf brennende Fragen zum Superwahljahr

LK-Wahl 2021: Fünf brennende Fragen zum Superwahljahr

LK-Wahl 2021 in Steiermark OÖ Tirol Kärnten Vorarlberg Landwirtschaftskammer
2021 ist Superwahljahr in den Landwirtschaftskammern.
Quelle: Shutterstock

Zwei Drittel aller Bauern in Österreich können 2021 zur LK-Wahl gehen und ihr Bauernparlament neu wählen. Um die Zeit bis dahin zu verkürzen, beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema und geben als Bonus einen Überblick auf die Wahlprogramme der antretenden Fraktionen.

Gleich zu den Wahlprogrammen

1. Wo und wann wird gewählt?

Gewählt wird in den Bundesländern Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Kärnten und Vorarlberg. Weil die Legislaturperioden per Landesgesetzen mit fünf oder sechs Jahren unterschiedlich lang sind, ergibt sich aus mathematischen Gründen für 2021 ein Superwahljahr. So zum Beispiel fallen die Wahlen in Oberösterreich und der Steiermark zusammen, obwohl die Legislaturperioden mit sechs bzw. fünf Jahren voneinander abweichen. Die beiden Länder machen zugleich den Auftakt des Wahljahres: Der Urnengang findet hier bereits am 24. Januar statt. Nur sechs Wochen später, am 6. März, folgt dann Vorarlberg. Kurz darauf ist Tirol an der Reihe. Hier wird am 23. März gewählt. Erst im November stimmt Kärnten ab – der exakte Wahltermin wird noch bekanntgegeben. Für alle Wahlen gilt: Es gibt die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen.

2. Wer ist bei der LK-Wahl wahlberechtigt?

Die Grundregel lautet: Wahlberechtigt sind sämtliche Kammermitglieder, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden. Mitgliedschaft verleiht das Gesetz allen selbstständigen Bauern im Haupt- und Nebenerwerb sowie Familienangehörigen, wenn sie hauptberuflich im Betrieb mitarbeiten. Ebenso eingeschlossen sind Grundbesitzer landwirtschaftlich nutzbarer Flächen. Weitere Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, ähneln einander aber prinzipiell. In Oberösterreich beispielsweise gilt als Mitglied, wer Eigentümer oder Pächter eines Betriebs mit einer Größe von mindestens zwei Hektar ist oder einen Einheitswert von mindestens 1.500 Euro aufweist.

Wer unter diesen Grenzen liegt, jedoch SVB-pensionsversicherungspflichtig ist, darf bei der LK-Wahl ebenso eine Stimme abgeben. Genauso wahlberechtigt sind Übergeber mit Hauptwohnsitz am übertragenen Betrieb. Auch Vertreter landwirtschaftlicher Genossenschaften sind wahlberechtigt. Grundsätzlich hat jedes Kammermitglied eine Stimme. Es gibt aber Ausnahmen. So regelt zum Beispiel das Oberösterreichische Landwirtschaftskammerwahlrecht, dass ein Landwirt, der zugleich eine kammerzugehörige Genossenschaft (Molkereien, Lagerhaus, Biomasse) vertritt, eine zweite Stimme abgeben darf.

Vollversammlung LK Wahl 2021 Steiermark
Auch die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Steiermark wird neu gewählt.
Quelle: LK/Alexander Danner

3. Was macht die Vollversammlung?

Die Kammermitglieder wählen die Vollversammlung. Das sogenannte „Bauernparlament“ ist oberstes Organ jeder Landwirtschaftskammer und besteht je nach Bundesland aus 14 bis 39 Kammerräten. Der Vollversammlung obliegen grundsätzlich die meisten Angelegenheiten der Landwirtschaftskammer. Dazu zählt etwa die Bildung von Fach- und Kontrollausschüssen oder die Wahl des Präsidenten sowie die Festlegung der Kammerbeiträge. Einberufen wird die Vollversammlung zum Beispiel in Vorarlberg jeweils nach Bedarf, mindestens aber zweimal im Jahr. Um einen rechtskräftigen Beschluss zu fassen, ist eine Mehrheit von zumindest der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder notwendig. Wurde ein Beschluss gefasst, dann wird dieser an die Dachorganisation der LK-Österreich weitergereicht. Bei Bedarf werden hier einzelne Resolutionen aus den Ländern gebündelt und anschließend gesammelt dem zuständigen Ministerium vorgelegt.

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