Nach einem weiteren Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Ungarn dessen Sperrzone auch Österreich betrifft, setzt der Bund in Zusammenarbeit mit den Bundesländern Burgenland und Niederösterreich erste Maßnahmen. Die Gemeinden Deutsch Jahrndorf, Mönchhof, Nickelsdorf und Halbturn wurden zur Überwachungszone erklärt. Das Veterinäramt entnimmt momentan von über 70 Tieren in 12 Betrieben Blutproben. Von der Seuche können alle Paarhufer wie Rind, Schaf, Ziege und Schwein betroffen sein.
Die burgenländischen Bezirke Neusiedl, Eisenstadt, Eisenstadt-Umgebung, Mattersburg und Oberpullendorf werden unterdessen zur erweiterten Sperrzone erklärt. Auch hier werden Tierhaltungsbetriebe kontrolliert und Stichproben entnommen.
In Niederösterreich sind zudem die Bezirke Gänserndorf, Bruck an der Leitha sowie Teile der Bezirke Mistelbach und Wiener Neustadt seit Mittwochnacht von einer erweiterten Sperrzone betroffen. Auch hier werden auf 440 tierhaltenden Betrieben Proben entnommen. Hinweise auf eine Ansteckung gibt es nicht.

Donnerstagmittag hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket erlassen. Zu den Maßnahmen zählt die Untersagung der Einfuhr von:
- lebenden, empfänglichen Tieren
- frischem Fleisch von gehaltenen und wild lebenden empfänglichen Tieren
- Rohmilch und Kolostrum von empfänglichen Tieren
- Schlachtnebenerzeugnissen von gehaltenen und wild lebenden empfänglichen Tieren
- Gülle und Mist von empfänglichen Tieren
- Jagdtrophäen
- Wild in der Decke von empfänglichen Tieren
- erlegtem Wild empfänglicher Arten
aus Ungarn und der Slowakei.
Der Transport von oben genannten Waren durch Österreich in ein anderes Zielland ist indes nicht verboten.
Für tierhaltende Betriebe in der Überwachungs- wie auch der Sperrzone gelten folgende Maßnahmen laut Bundesministerium:
- Treffen Sie Vorkehrungen, um den Kontakt mit Wildtieren zu verhindern
- Melden Sie Krankheitsfälle und Leistungsrückgänge umgehend der Veterinärbehörde
- Ergreifen Sie Maßnahmen, um eine Übertragung der Krankheit durch Personen bestmöglich zu vermeiden (Biosicherheit, Reduktion der Personenanzahl, die in direkten Kontakt mit empfänglichen Tieren kommen)
- Führen Sie Aufzeichnungen über alle Personen, die den Betrieb besuchen
Zudem sind folgende Handelsbeschränkungen in der Überwachungszone umzusetzen:
- lebende Tiere dürfen nicht aus der Zone hinaus und nicht in die Zone hinein verbracht werden
- Transporte lebender, empfänglicher Tiere in der Zone sind untersagt
- Tierkörper, Fleisch, Fleischerzeugnisse, Schlachtnebenerzeugnisse, tierische Nebenprodukte, Rohmilch und Milcherzeugnisse empfänglicher Tiere dürfen nur nach behördlicher Genehmigung aus der Zone verbracht werden
- Einschränkungen bei der künstlichen Besamung empfänglicher Tiere sowie beim Handel mit Samen, Eizellen und Embryonen


Burgenlands Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner fordert vom Bund indes Grenzkontrollen. Nur durch Kontrollen an den Staatsgrenzen lasse sich laut Haider-Wallner das Verbot auch in der Praxis umsetzen.
Generelle Symptome bei allen betroffenen Tierarten sind Blasenbildung (Aphten) im Maulbereich, am Euter und an den Klauen; Fieber (40-42 °C), Schmerzen, Apathie, Appetitlosigkeit, Lahmheit und Rückgang der Milchleistung.
Derzeit gibt es keine Hinweise über eine Verschleppung der hochansteckenden Tierseuche nach Österreich. Die Experten der Landwirtschaftskammer rufen die Nutztierhakter auf, die Hygienemaßnahmen am eigenen Betrieb so gut es geht umzusetzen und betriebsfremde Personen von Stallungen fern zu halten.
Hier können Sie das Merkblatt des Sozialministeriums downloaden: Merkblatt MKS
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