AgrarpolitikMehrfachantrag: Am 16. April ist es zu spät

Mehrfachantrag: Am 16. April ist es zu spät

Der Letztabgabetermin für den heurigen Mehrfachantrag naht. Es gibt keine Nachfristen.
Quelle: agrarfoto.com

Bis spätestens am 15. April 2025 muss der Mehrfachantrag (MFA) vollständig und elektronisch für folgende Maßnahmen eingereicht werden. Das Absenden des MFA ist ausschließlich mittels ID-Austria möglich.

Folgende Unterlagen sind online einzureichen:

  • Antrag auf Direktzahlungen und Ausgleichszulage
  • Lage, Ausmaß und Schlagnutzung der Flächen und Landschaftselemente einschließlich allfälliger Codes (Feldstücksliste)
  • Tierliste
  • Beilage „Tierwohl–Weid/Stallhaltung“
  • Tierbeantragung für „Gefährdete Nutztierrassen“
  • ÖPUL-Angaben wie z. B. Anzahl der Bio-Bienenstöcke und Verzicht auf Mähaufbereiter
  • Referenzänderungsantrag

Achtung: Es gibt keine Nachfrist mehr! Anträge und Beilagen, die ab 16. April 2025 an die AMA gesendet werden, gelten als zu spät eingereicht und lösen keine Prämienzahlung für das Antragsjahr 2025 aus.

Weiterführende Informationen finden Sie im Merkblatt „Mehrfachantrag 2025.

Korrekturen möglich

Bei zeitgerechter Einreichung des MFA 2025 können erforderliche Änderungen der Schlagnutzungsart bis Anfang Dezember ohne Prämieneinbußen vorgenommen werden, sofern noch nicht ein Verstoß festgestellt wurde oder eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt wurde.

Ausweitungen oder Nachreichungen von Flächen oder prämienrelevanter Codes (z.B. SLK) können nur bis spätestens am 15. April 2025 prämienfähig berücksichtigt werden.

Korrekturen, die sich aus dem Flächenmonitoring oder Vorabprüfungen ergeben, müssen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Information der AMA vom betroffenen Betrieb selbsttätig oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer durchgeführt werden.

Weitere Informationen zum Flächenmonitoring beim Punkt „AMA MFA Fotos APP“.

ÖPUL-Maßnahmenantrag

Die Frist für die Beantragung von ÖPUL-Maßnahmen und bestimmten Optionen im MFA 2025 endete bereits am 31. Dezember 2024. Wurde diese Frist versäumt, ist der prämienfähige Einstieg erst wieder ab dem Antragsjahr 2026 möglich. Hierzu muss bis spätestens am 31. Dezember 2025 der MFA 2026 mit Beantragung der entsprechenden ÖPUL 2023-Maßnahmen eingereicht werden.

Sollten nicht kombinierbare ÖPUL-Maßnahmen beantragt worden sein, müssen diese so rasch wie möglich behoben werden. Wichtig ist, dass bis zur Abmeldung alle Förderverpflichtungen eingehalten werden.

Weitere ÖPUL-Fristen für das Förderjahr 2025:

  • Antragsfrist bis spätestens am 15. Juli 2025:
    – Alm-/Gemeinschaftsweide – Auftriebsliste 2025
    – Angaben zur ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl – Behirtung“
  • Antragsfrist bis spätestens am 31. August 2025
    – Variante 1, 2 und 3 der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“
  • Antragsfrist bis spätestens am 30. September 2025
    – Variante 4, 5, 6 und 7 der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“
  • Antragsfrist bis spätestens am 30. November 2025
    – Mengenangaben zur ÖPUL-Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“

Weitere Infos und AMA-Hotline

Ein Handbuch zur elektronischen Antragstellung für den MFA 2025, Hinweise zur Programmbedienung sowie Videoanleitungen sind online abrufbar.

Sollten bei der Erfassung Probleme auftreten, stehen die Mitarbeiter der AMA unter der Telefonnummer 05/315199 und der E-Mail-Adresse einstiegshilfe@ama.gv.at zur Verfügung.

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