
Die neue Regelung tritt ab dem 5. April in Kraft und soll voraussichtlich bis zum 20. Mai gelten. Die großen Grenzübergänge, wie etwa der Autobahnübergang Nickelsdorf und Klingenbach, bleiben von dieser Maßnahme unberührt. Laut den aktuellen Informationen betrifft die Schließung ausschließlich Grenzübergänge in den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt-Umgebung, Mattersburg und Oberpullendorf. Zwei der 23 betroffenen Übergänge befinden sich in Niederösterreich.
Gesperrte Grenzübergänge:
In Richtung Ungarn:
-
Andau – Janossomorja
-
Andau – Kapuvar (Zugang zur Brücke von Andau)
-
Baumgarten – Sopron
-
Deutsch Jahrndorf – Rajka
-
Deutschkreutz – Harka
-
Deutschkreutz – Nagycenk
-
Halbturn – Varbalog
-
Halbturn – Varbalog (Albertkazmerpuszta)
-
Klostermarienberg – Olmod
-
Loipersbach – Agfalva
-
Lutzmannsburg – Zsira
-
Lutzmannsburg (Rebberg) – Zsira
-
Lutzmannsburg (Therme) – Zsira
-
Neckenmarkt – Harka
-
Nickelsdorf – Rajka
-
Nikitsch – Sopronkövesd
-
Nikitsch – Zsira
-
Ritzing (Helenenschacht) – Sopron (Brennbergbanya)
-
Schattendorf – Agfalva
-
Sieggraben (Herrentisch) – Sopron (Görbehalomtelep)
-
Wallern – Kapuvar (Zugang zur Brücke von Wallern)
In Richtung Slowakei:
-
Angern-March/Zahorska Ves
-
Schloss Hof/Devinska Nova Ves
Überwachung der Übergänge
Die Überwachung der geschlossenen Grenzübergänge erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen Behörden in Niederösterreich und Burgenland sowie den Landwirtschaftskammern und dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft. Im Gegensatz zu herkömmlichen Grenzkontrollen erfordern die geschlossenen Übergänge weniger Personal. Die Polizei wird die Überwachung in unterschiedlicher Intensität durchführen, wobei keine weiteren Details zu den Maßnahmen bekanntgegeben werden, so das Innenministerium.
Weitere Artikel aus
LANDWIRT AT /
Kommentare