RindMKS: Zwei weitere Fälle in Ungarn

MKS: Zwei weitere Fälle in Ungarn

Die Überwachungszone der beiden neuen Fälle reicht nicht auf österreichisches Staatsgebiet.
Quelle: agrarfoto.com

Sowohl der MKS-Fall in der Slowakei vom 31.3.2025 als auch der MKS-Fall in Ungarn vom 26.3.2025 liegt in unmittelbarer Grenznähe, deshalb reichen diese beiden (gemäß EU Recht einzurichtenden) Überwachungszonen auf österreichisches Staatsgebiet. Die weitere Sperrzone, die als vorbeugende Maßnahme am 26.3.2025 in einigen grenznahen Gemeinden in Österreich eingerichtet wurde, muss aufgrund der neuen Fälle nicht angepasst werden. Innerhalb der in Österreich eingerichteten Zonen sind ergänzende Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtend einzuhalten. Österreich setzt umfangreiche Sofortmaßnahmen in Kraft um eine Einschleppung zu verhindern und eine Früherkennung zu gewährleisten. Der Transit von empfänglichen Tieren aus den betroffenen Ländern durch Österreich ist weiterhin erlaubt.

Auf Biosicherheit achten!

Das BMASGPK ersucht alle Halter empfänglicher Tierarten auch außerhalb der Zonen weiterhin eindringlich darum, penibel auf allgemeine Biosicherheitsmaßnahmen zu achten (saubere Stallkleidung, Quarantäne, Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln, Zutritt für Betriebsfremde zu Stallhaltungen verhindern, etc.) und diese aufgrund der angespannten Lage in unseren Nachbarländern zu erhöhen!

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