Von Bernhard HENNING, LANDWIRT Redakteur
Erfahrungen aus der Vergangenheit, wie Überschwemmungen, beweisen, welche negativen Auswirkungen ein Kahlschlag haben kann. Das Forstgesetz begrenzt daher die Größe eines Kahlschlags. Kahlschläge, die kleiner sind als ein halbes Hektar, sind erlaubt. Kahlschläge zwischen 0,5 und 2 ha benötigen eine Bewilligung der Forstbehörde der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Kahlschläge über 2 ha sind in Österreich verboten. Andere Länder sind weitaus liberaler: In Schweden etwa sind Kahlschläge mit einer Größe bis zu 50 ha erlaubt.
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