Von Notburga SAMROCK
Das von Ihnen zur Vermietung ins Auge gefasste Objekt muss in erster Linie ein so genannter „lebender Bauernhof“ sein. Wenn Sie nicht auf diesem Hof leben und ihn nicht regionstypisch bewirtschaften, ist das eine andere Geschichte, aber kein Urlaub am Bauernhof. Nur Almhütten und Kellerstöckl bilden eine Ausnahme und zählen zu den Urlaub am Bauernhof-Spezialangeboten.
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