BioAcker und GrünlandNeue Anpassungen der Agroforstförderung

Neue Anpassungen der Agroforstförderung

Die Flächenprämie soll von derzeit 200 Euro auf mindestens 600 Euro pro Hektar Gehölzfläche angehoben werden.
Quelle: Böck

Die Bundesregierung hat Anpassungen in der Agroforstförderung und der Öko-Regelung 3 bestätigt. Der Deutsche Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFAF) sieht diese Änderungen zwar positiv, hält sie aber für unzureichend. Um mehr Agroforstsysteme in der Landwirtschaft zu etablieren, fordert der Verband eine deutliche Vereinfachung und bessere finanzielle Ausstattung der Regelung.

Wichtige Forderungen

Der DeFAF hebt hervor, dass die Flächenprämie von derzeit 200 Euro auf mindestens 600 Euro pro Hektar Gehölzfläche angehoben werden sollte. Außerdem fordert der Verband die Kombination der Öko-Regelungen 1 und 3 sowie die Möglichkeit, verschiedene Ackerkulturen innerhalb eines Agroforst-Systems anzubauen. Ebenso sei die Abschaffung der Negativliste für bestimmte Baumarten notwendig.

Hintergrund der Anpassungen

Die aktuellen Anpassungen basieren auf einem Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK). Dieser muss noch von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Geplant ist unter anderem, die vorgeschriebene Mindestbreite der Gehölzstreifen von 3 Metern zu streichen. Auch der Mindestabstand von 20 Metern zwischen Gehölzstreifen und Feldrand soll flexibler gestaltet werden und nur noch für Wald und Hecken gelten.

Vereinfachungen in der Agroforstregelung

Zudem wird der maximal zulässige Gehölzflächenanteil auf 40% festgelegt. Dies harmonisiert die Anforderungen mit denen der GAP-Direktzahlungen-Verordnung (§4). Eine weitere Vereinfachung betrifft die Einreichung von Nutzungskonzepten für Agroforstsysteme, die künftig nicht mehr verpflichtend sein soll.

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