
Im Oktober 2024 wurde die erste Änderung der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 veröffentlicht. Diese bringt ab 2025 Anpassungen bei den Dokumentationspflichten mit sich. Während einige Aufzeichnungen entfallen, sind für zwei neue Zuschläge zusätzliche Nachweise erforderlich.
Änderungen bei bestehenden Aufzeichnungspflichten
Ab dem Förderjahr 2025 gelten folgende Anpassungen:
- Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung
- Entfällt: Dokumentation des ersten und zweiten Nutzungstermins von Grünland-Biodiversitätsflächen („Nutzungsfreier Zeitraum“).
- Neu: Aufzeichnungen in einer von der zuständigen Stelle vorgegebenen Datenbank bei Teilnahme am Zuschlag für Naturschutz-Monitoring.
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Zuckerrübenanbau
- Neu: Dokumentation von Anlage und Betrieb der Pheromonfallen (Schlag und Anlagedatum, Anzahl je Schlag, Datum des Entleerens und Entfernens der Fallen).
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Biologische Wirtschaftsweise
- Weiterhin sämtliche Dokumentationspflichten gemäß der EU-Bio-Verordnung.
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Begrünung von Ackerflächen („System Immergrün“)
- Aufzeichnungen zu Ernte, Anlage und Umbruch der Zwischenfrucht sowie Nachfolge-Hauptkultur.
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Bodennahe Wirtschaftsdüngerausbringung und Gülleseparation
- Aufzeichnungen zu Flächen, Düngemittelart, Menge, Ausbringungsverfahren und -zeitpunkt.
- Dokumentation der separierten Rindergülle (Zeitpunkt und Menge).
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Erosionsschutz bei Dauerkulturen (Wein, Obst, Hopfen)
- Schlagbezogene Aufzeichnungen zu Rodung, Neuauspflanzung und Begrünung.
- Dokumentation von Art, Menge, Grund, Ziel und Datum des Einsatzes von Nützlingen oder Pheromonen.
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Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau
- Schlagbezogene Dokumentation von Art, Menge, Grund, Ziel und Datum des Einsatzes.
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Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland
- Jährliche Erfassung von Kennarten und Begehungen bei artenreichem Grünland.
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Naturschutz
- Führung eines Weidetagebuchs mit Angaben zur Tierkategorie, Weidefläche und Weidezeiträumen.
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Ergebnisorientierte Bewirtschaftung
- Dokumentation der beobachteten Indikatoren in einer vorgegebenen Datenbank.
Tierwohl: Änderungen bei Weide und Stallhaltung
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Weidehaltung
- Führung eines Weidetagebuchs mit detaillierten Angaben zu Weideflächen, Zeiten und Unterbrechungen.
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Stallhaltung Rinder
- Entfällt: Erstellung einer Stallskizze und eines Belegungsplans.
- Dokumentation von Kompostmieten bei Teilnahme an der Festmistkompostierung.
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Schweinehaltung
- Entfällt: Stallskizze und Belegungsplan.
- Aufzeichnungen zur Freilandhaltung (Beweidungsbeginn/-ende, Tierzahl).
- Neu: Dokumentation von Kompostmieten bei Festmistkompostierung.
Wasser- und Grundwasserschutz
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Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker
- Schlagbezogene Dokumentation gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung.
- Kontrollgänge oder Warndienstmeldungen in Oberösterreich.
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Wasserrahmenrichtlinie – Landwirtschaft
- Dokumentation gemäß Grundwasserschutzprogramm Graz–Bad Radkersburg.
Aufzeichnungsmethoden
Für die erforderlichen Aufzeichnungen gibt es keine Formvorschriften. Es wird jedoch empfohlen, offiziell angebotene Aufzeichnungsvorlagen oder EDV-Programme zu verwenden. Die AMA hat Aufzeichnungsvorlagen für die betroffenen ÖPUL 2023-Maßnahmen – ausgenommen für die ÖPUL 2023-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ – erstellt. Diese stehen unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aufzeichnungsvorlagen zur Verfügung.
Weitere Informationen und die detaillierten Anforderungen für die Aufzeichnungen können in den jeweiligen ÖPUL-Maßnahmeninformationsblättern unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter nachgelesen werden.
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