Um auf die Rückkehr der Wölfe vorbereitet zu sein, hat das Expertengremium am 18.2.2019 klare Richtlinien beschlossen. Etwa darüber, wie man mit Problemwölfen umgehen, oder ab wann Abschussgenehmigungen erteilt werden sollen. Dabei soll es drei Abstufungen geben: die Gefährdung von Menschen, von Hunden und von Nutztieren. In Tabellen ist genau aufgeschlüsselt, ab wann der Wolf als Problemwolf gilt. Zum Beispiel, wenn ein Wolf wiederholt Schutzzäune überwindet oder mehr als 15 Nutztiere reißt. Ob ein Abschuss dann gerechtfertigt ist, müssen die Behörden gemäß den Vorgaben der EU-weit geltenden Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie entscheiden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Entnahme ernste Schäden verhindert oder der öffentlichen Sicherheit dient, und es keine andere Lösung gibt
Kompromiss aus verschiedenen Interessen
In dem Gremium sind unter anderem Naturschützer, Bauern, Jäger und das Land vertreten. Der Salzburger Wolfsbeauftragte Hubert Stock erklärte gegenüber den Salzburger Nachrichten: „Alle haben den Plan akzeptiert. Natürlich ist er ein Kompromiss, der nicht alle zu 100 % zufriedenstellen kann. Das geht bei so unterschiedlichen Interessen nicht.“ Man will sehen, wie sich der Plan bewährt und wenn nötig Änderungen vornehmen. Worüber sich alle einig sind: das Aussetzen von Wölfen wird klar abgelehnt. Der Managementplan orientiert sich in vielen Punkten an der Schweiz, wo sich das System in der Praxis bewährt hat.
Zumutbare Herdenschutzmaßnahmen festgelegt
Der Managementplan, der lediglich ein Leitfaden und kein Gesetz ist, regelt auch Fragen der Vorbeugung und Entschädigung. Festgelegt wurde unter anderem, welche Herdenschutzmaßnahmen für Landwirte zumutbar sind. Unterstützung für die Bauern soll es dabei von Präventionsberatern geben, die die Landwirtschaftskammer ausbildet. Auch die Rolle und Anforderungen an Hirten sind Gegenstand des Planes. Ihre Ausbildung zum Schutz von Nutztieren gegen Wölfe wird Thema bei einer weiteren Tagung im April sein.
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