
MKS-Bekämpfungsverordnung und zugehörige Kundmachung
Zur Umsetzung der unionsrechtlich vorgesehenen Schutz- und Überwachungsmaßnahmen wurde eine eigene MKS-Bekämpfungsverordnung erlassen. Sie legt die Rahmenbedingungen für sogenannte Sperrzonen in Österreich fest. Diese Sperrzonen betreffen insbesondere landwirtschaftliche Betriebe und beinhalten veterinärrechtliche Maßnahmen wie etwa verstärkte Hygieneregeln, betriebliche Kontrollen und Einschränkungen bei Tiertransporten.
Tiere dürfen unter definierten Auflagen weiterhin in diese Zonen hinein- und hinausgebracht werden. Die konkrete geografische Festlegung der betroffenen Gebiete erfolgt durch eine gesonderte Kundmachung und wird laufend an die aktuelle Seuchenlage angepasst.
Einfuhrverbot für bestimmte Tiere und Produkte
Um eine Einschleppung des MKS-Virus aus den betroffenen Nachbarländern zu verhindern, wird der Tierverkehr sowie das Einbringen bestimmter tierischer Produkte von Ungarn und der Slowakei nach Österreich untersagt. Das Verbot betrifft unter anderem:
- Lebende Tiere empfänglicher Arten (z. B. Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen)
- Frisches Fleisch und Rohmilch
- Gülle und Mist
- Jagdtrophäen, Wildfleisch sowie Wild in der Decke
Diese Maßnahme dient dem vorsorglichen Schutz der Tiergesundheit und wird in enger Abstimmung mit der Wirtschaft umgesetzt.
Verordnung zur Unterstützung durch Polizei und Zoll
Zur Kontrolle der Verbringungsverbote wurde eine weitere Verordnung erlassen, damit Polizei und Zoll für gezielte Kontrollen im grenznahen Raum herangezogen werden können. Die Maßnahme erfolgt in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI) und dem Bundesministerium für Finanzen (BMF).
Dabei handelt es sich nicht um stationäre Grenzkontrollen, sondern um mobile, risikobasierte Maßnahmen zur Verhinderung der illegalen Verbringung von Tieren oder Produkten. Seit dem Herbst 2023 finden bereits verstärkte Grenzkontrollen zur Slowakei statt. Diese sind vorerst bis Mitte April 2025 anberaumt und werden verlängert.
Tägliche Abstimmung zwischen Bund und Ländern
Die Umsetzung der MKS-Präventivmaßnahmen erfolgt im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung unter enger Einbindung der Bundesländer. Zusätzlich finden laufende Abstimmungen mit dem Innen-, Verteidigungs- und Landwirtschaftsministerium sowie mit den Kammern (Tierärztekammer, Landwirtschaftskammer, Wirtschaftskammer) und den betroffenen Branchen statt. Die übergeordnete Koordination erfolgt gemeinsam mit dem Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM) im BMI sowie dem Krisensicherheitsbüro im Bundeskanzleramt.
Neben dem BMSGPK appelliert auch die Landwirtschaftskammer an alle Nutztierhalter höchste Hygienestandards einzuhalten und sich über die geltenden Vorschriften zu informieren.
MKS-Bekämpfungsverordnung
MKS-Sofortmaßnahmenverordnung
Veterinärbehördliche Grenzüberwachungsverordnung samt Anlage
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