Anfang Juli hat das Sozialministerium (BMSGPK) seinen Entwurf einer Sammelnovelle, nämlich das Bundesgesetz, mit dem ein neues Tierarzneimittelgesetz (TAMG) erlassen und mehrere Bundesgesetze novelliert werden, in die öffentliche Diskussion geschickt. Hintergrund dafür sind jene zwei seit 28. Jänner 2022 gültigen und national direkt anzuwendenden EU-Rechtsvorschriften – nämlich die EU-Verordnung für Tierarzneimittel und jene für Fütterungsarzneimittel.
Das erfahren Sie noch im Beitrag:
- Die Vorgaben der EU
- Die Knackpunkte im Gesetzesvorschlag
- Wann Erregernachweis und Antibiogramm künftig nötig sind
- Sanktionen bei zu hohem Antibiotikaeinsatz
- Verordnungskompetenz des Ministers
- Enger Zeitplan
Kommentare