Das Landwirtschaftsministerium teilt mit, dass für durch die Coronakrise getroffene Legehennenbetriebe im Bodenhaltungssegment mit 25. Mai 2021 ein Verlustersatz startet. Gelten soll der Verlustersatz im Speziellen für Betriebe, die relevante Teile ihrer Produktion in Gastronomie und Hotellerie liefern. Die Beantragung ist online über die Website der Agrarmarkt Austria (AMA) möglich. Für den gesamten Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft stellt die Bundesregierung insgesamt bis zu 60 Mio. Euro zur Verfügung. Laut Website der Landwirtschaftskammer Oberösterreich ist die Antragstellung aber nur bis 15. Juni 2021 möglich.
Wer kann den Verlustersatz beantragen?
Den Verlustersatz können Legehennenbetriebe im Bodenhaltungssegment beantragen, die im Betrachtungszeitraum von Februar 2021 bis Mai 2021 einen entsprechenden Verlust erlitten haben. Dabei sollen die gleichen Monate des Vorjahres als Vergleichszeitraum dienen, so das Landwirtschaftsministerium. Antragsberechtigt sind indessen jene Betriebe, die einen Rückgang des Deckungsbeitrages von zumindest 30 % zu verzeichnen hatten. Für die Berechnung ist die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen zuständig. Erfüllt ein Betrieb die Voraussetzungen, können bis zu 70 % des pauschal berechneten Verlusts bezuschusst werden. Es handelt sich dabei um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
„Für die Monate Februar und März bedeutet das Zuschussbeträge von 38,72 und 40,66 Euro je 100 Legehennen”, sagte Bundesministerin Elisabeth Köstinger. Auch für die Monate April und Mai werde der Deckungsbeitrag voraussichtlich um 30 % zurückgehen. Somit werde der Verlustersatz auch für diese Monate anwendbar sein.
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