Von Alexander BÖCK, LANDWIRT Redakteur
Jeder Betrieb mit mehr als 15 Hektar Ackerfläche muss mindestens fünf Prozent davon als ökologische Vorrangflächen (Greening) beantragen. Viele dieser Betriebe haben dafür in den vergangenen Jahren Körnerleguminosen, vor allem Sojabohnen, kultiviert. Nachdem das Europaparlament nun das Verbot synthetischer Pflanzenschutzmittel auf eben diesen Flächen beschlossen hat, wollen viele dieser Betriebe die Leguminosen wieder vom Betrieb verbannen.
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