Die Verpflichtung zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen ist in Österreich in der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 (TKZ-VO) geregelt. Grundsätzlich ist innerhalb der Europäischen Union die elektronische Kennzeichnung für Schafe und Ziegen verpflichtend, in Mitgliedsstaaten mit geringen Tierbeständen ist aber eine Ausnahmeregelung vorgesehen. Österreich hat von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht, deshalb ist die elektronische Kennzeichnung hier nicht verpflichtend, in Deutschland hingegen schon. In der TKZ-VO ist genau festgelegt, welche Arten der Kennzeichnung zulässig sind.
Bei der Kennzeichnungsvariante „elektronische Ohrmarke“ wird in einem Ohr eine elektronische Ohrmarke, in das zweite Ohr eine manuelle Ohrmarke eingezogen. Die elektronische Ohrmarke sieht grundsätzlich gleich aus wie die manuelle Ohrmarke (und ist auch mit der gleichen Ohrmarkenzange einzuziehen), es ist lediglich der Lochteil rund – in diesem Teil ist auch der Sender verbaut. Auch auf der elektronischen Ohrmarke ist die neunstellige Lebensnummer aufgedruckt. Einfache Lesegeräte sind ab etwa 250 Euro erhältlich, Lesegeräte mit Möglichkeiten einer Datenweiterverarbeitung bzw. Datenspeicherung ab rund 500 Euro. Die Kosten für die elektronische Kennzeichnung (1 manuelle Ohrmarke/1 elektronische Ohrmarke) für ein Tier betragen derzeit etwa zwei Euro, abhängig von den Verrechnungsmodalitäten der verschiedenen Ohrmarkenvergabestellen. Der Einsatz von elektronischen Kennzeichen bringt sehr viele Vorteile:
- in der Schlachttiervermarktung
- im Zuchttierverkauf, vor allem im Export
- innerbetrieblich
Lesen Sie im vollständigen Artikel von Schafe & Ziegen aktuell 6/2017 wie Ihnen eine elektronische Kennzeichnung der Tiere bei der täglichen Arbeit helfen kann.
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