Von Alexander BÖCK, LANDWIRT Redakteur
Es war wahrscheinlich eine der letzten Amtshandlungen des ehemaligen Landwirtschaftsministers Rupprechter, als er seine Unterschrift unter die neue Nitrat-Aktions-ProgrammVerordnung (NAPV) setzte und ihr somit Gültigkeit verlieh. Dies vermutlich auch aufgrund der Tatsache, dass die Verhandlungen und die Begutachtung während seiner Amtszeit durchgeführt worden sind. Die Änderungen halten sich jedoch in Grenzen. „Besonders wenn wir zu unseren deutschen Nachbarn rüberschauen, wird recht schnell klar, dass wir noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen sind“, erklärt Franz Xaver Hölzl von der Boden.Wasser.Schutz.Beratung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich. „Dies ist aus meiner Sicht in Anbetracht der durchwegs guten Grundwasserwerte in Österreich auch gerechtfertigt. Zum Teil sind die Regeln sogar entschärft und vereinfacht worden. So müssen künftig nur mehr Betriebe mit mehr als 15 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche betriebsbezogene Aufzeichnungen führen und nicht wie bisher ab 5 ha. Betriebe mit mehr als 90 % Dauergrünland und Ackerfutter benötigen gar keine Aufzeichnungen mehr. Es ist aber auch eine grundlegende Systemänderung festzustellen, indem neben dem bis dato ausnahmslos flächendeckenden Ansatz erstmalig besondere und strenge Auflagen in den Bereichen Dokumentation und Lagerraum in sogenannten NitratRisikogebieten festgelegt worden sind.“
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