Schon seit Monaten wird in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an der Umsetzung der Agrarreform gearbeitet. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten sogenannte nationale Strategiepläne erstellen, die von der Behörde in Brüssel genehmigt werden. Die Tatsache, dass sich Rat und Parlament auf eine jeweilige Position zur Ausgestaltung der GAP-Reform geeinigt haben, erleichtert die Arbeit der Mitgliedsstaaten. Trotz offenem Ergebnis der nun anstehenden Verhandlungen von EU-Parlament, Kommission und EU-Rat (Trilog-Verhandlungen) lässt sich ein Trend ablesen.
Keine Förderung für Vollspalten
Bereits Ende Oktober kündigte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger eine neue Investitionsförderung für 2021 an. Konkret soll der Fördersatz für Investitionen in die tierfreundliche Haltung bei Schwein und Pute von 25 auf 35 % der Investitionskosten erhöht werden. Nicht mehr gefördert werden soll ab 2021 der Neubau von Anbindeställen in der Rinderhaltung. Hier werde es aber für Kleinstbetriebe Ausnahmen geben. Ab 2022 soll kein Schweinestall-Neubau mehr gefördert werden, der nur die gesetzlichen Mindeststandards erfüllt. Das Geld für diese Maßnahme – immerhin 120 Mio. Euro pro Jahr – soll bereits aus dem Budget der neuen Förderperiode (2021–2027) kommen.
Ausgleichszulage bleibt
Mit wenigen Ausnahmen sollen in den ersten beiden Jahren der neuen Finanzperiode (2021, 2022) die altbekannten Regelungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik gelten. Erst 2023 werden die im nationalen Strategieplan ausgearbeiteten GAP-Regeln zur Anwendung kommen. Wie diese aussehen könnten, haben Experten-Arbeitsgruppen des Landwirtschaftsministeriums ausgearbeitet. Dabei zeichnet sich eine Fortführung vieler Elemente der aktuellen Periode (z.B. Begrünung etc.) ab. Auch dürfte es zukünftig wieder die reduzierte Basisprämie für Almfutterflächen geben. Mit diesem System können die Zahlungen durch eine nach Erschwernis differenzierte Ausgleichszulage ausgeglichen werden. Zudem soll im neuen ÖPUL die Maßnahme „Standortangepasste Almbewirtschaftung“ einen Ausgleich bieten.
UBB wird ausgebaut
Auch beim ÖPUL baut das Experten-Gremium auf eine Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen. Neu hingegen ist die Idee, die UBB-Maßnahme (Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung) neu aufzustellen und höher zu dotieren: Als Einstiegsvoraussetzung sollen wieder Biodiversitätsflächen angelegt werden. In einem Vorschlag wird von mindestens 7 % ausgegangen, allerdings unterliegt diese Zahl wohl noch einer politischen Diskussion. Neu ist laut Vorschlag der Arbeitsgruppe, dass auch Bio-Betriebe an der UBB-Maßnahme als Voraussetzung für die Bio-Förderung teilnehmen. Sie sollen daher zukünftig nicht mehr von der Biodiversitätsflächen-Verpflichtung ausgenommen sein. Mit der Teilnahme am UBB-Basismodul verpflichten sich Betriebe mehrjährig zur Einhaltung von Fruchtfolgeauflagen (maximal 75 % Getreide/ Mais, maximal 55 % einer Kultur), zur Grünlanderhaltung (Toleranz 1 ha, Referenzjahr 2020) und zur Weiterbildung. Die Prämie dafür soll laut Vorschlag gegenüber dem aktuellen Programm stark erhöht werden. Insidern zufolge ist eine Verdopplung im Gespräch. Das Landwirtschaftsministerium betont allerdings auf LANDWIRT Anfrage, dass über künftige Prämienhöhen noch keine Aussage getroffen werden könne. Auf dem UBB-Basismodul aufbauend sollen Betriebe an einjährig verpflichtenden Maßnahmen teilnehmen können. Dazu sollen Maßnahmen wie die Erhaltung von Landschaftselementen, seltene Kulturpflanzen, Bergmähwiesen oder zusätzliche Biodiversitätsflächen zählen. Auch die Anlage von Feldfutter, bestimmten förderfähigen Leguminosen, Kreuzblütlern, Korbblütlern und anderen Blühpflanzen inkl. Mischkulturen soll in Form eines UBB-Moduls gefördert werden, sofern am Betrieb ein Flächenausmaß von über 15 % erreicht wird. Aus informierten Kreisen ist zu hören, dass für die Anlage von Feldfutter eine Prämie von 70 Euro/ha (bezieht sich auf die gesamte Fläche) vorgeschlagen wurde. Mit der Förderung von Leguminosen verfolgt das Landwirtschaftsministerium das Ziel, die Eiweißlücke zu verkleinern und den Vorgaben der EU-Kommission (Reduktion von Pestiziden und Düngemitteln) zu folgen. Ebenfalls neu ist der Vorschlag, die Bio-Förderung als Modul in die UBB-Maßnahme einzubetten. Zusammen mit der UBB-Basisförderung und der Förderung für Klee, Luzerne und anderen Leguminosen sollte die bisherige Bio-Förderhöhe erreicht werden, berichten Insider.
ÖPUL: 2021 entscheidet
Inwieweit sich die Vorschläge der Arbeitsgruppen tatsächlich im nationalen Strategieplan wiederfinden und wo die Prämien tatsächlich zu liegen kommen, wird sich im kommenden Jahr entscheiden. Nach der prognostizierten GAP-Einigung der Trilog-Verhandlungen im Juli 2021 sind die Mitgliedsstaaten gefordert, ihre nationalen Pläne von der EU-Kommission genehmigen zu lassen. Die Kommission hat anklingen lassen, dass die beiden dieses Jahr vorgestellten Strategien (Biodiversitätsstrategie, Farm-to-Fork-Strategie) bei der Genehmigung der nationalen Pläne eine Rolle spielen werden. Die nationalen Strategiepläne sollten die Ziele der EU-Kommission (u.a. minus 50 % Pestizide und minus 20 % Düngemittel bis 2030) unterstützen. Klarheit sollte spätestens im Frühjahr 2022 herrschen. Bis dahin werden Politiker sowie Agrar- und Umweltlobbyisten versuchen, ihre Positionen einzubringen.
Damit man konventionellen Betrieben die Möglichkeit gibt mehr an Ökomaßnahmen teilzunehmen braucht man nicht die eigenständige Bioförderung abschaffen. Oder ?
Hallo,
Mit der basisförderung und Förderung für eiweiß….soll die bisherige Bioförderhöhe erreicht werden. Ist das nicht eine abschaffung der bioprämie? Diese Prämie kann ja auch ein konv. Betrieb beantragen !?
FG
Es ist zumindest die Abschaffung der Bioprämie, so wie wir sie bisher kannten. Ich vermute, das Landwirtschaftsministerium möchte damit konventionellen Betrieben die Möglichkeit geben, an mehr Ökomaßnahmen als bisher teilzunehmen. Bio Austria kritisiert diesen Vorschlag übrigens scharf.