1. Ich möchte meinen Bauernhof als Soziale Landwirtschaft führen. An wen muss ich mich wenden?
In jedem Regierungsbezirk gibt es an den Landwirtschaftsämtern oder den Fachzentren für Diversifizierung eine Beraterin bzw. einen Berater für die Soziale Landwirtschaft. Diese können der erste Ansprechpartner sein. Bauern und Bäuerinnen können sich auch an das eigene Landwirtschaftsamt, den Bayerischen Bauernverband und andere landwirtschaftliche Verbände wenden. Diese arbeiten eng mit mit den staatlichen Stellen zusammen.
2. Welche Voraussetzungen muss mein Hof erfüllen?
Der Hof muss für die Menschen, die man auf dem Hof begleitet will, geeignet sein. Je nach Zielgruppe können Umbaumaßnahmen nötig sein. Kommen z.B. Senioren, Rollstuhlfahrer oder Kinder, auf den Hof, müssen die Gebäude und das Betriebsgelände entsprechend zugänglich und abgesichert sein. Anders beim ehemaligen Drogenabhängigen, der seine neunmonatige stationäre Rehabilitation auf den Hof macht. Der braucht ein eigenes Zimmer, aber sonst muss man keine baulichen Veränderungen an betrieblichen Gebäuden durchführen. In jedem Fall müssen die Betriebe vorab die Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung einbeziehen.
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