Jeder Landwirt, der Grünlandflächen bewirtschaftet, kennt die Gefahr: Immer wieder werden Rehkitze beim Mähen getötet, denn Rehe legen ihre Kitze am liebsten im hohen Gras ab. Die Kitze haben in den ersten Wochen noch keinen typischen Wildtiergeruch. Das erschwert die Suche mit einem Jagdhund. Zudem haben sie noch keinen Fluchtinstinkt, sondern ducken sich noch tiefer ins hohe Wiesengras hinein. Wenn ein Landwirt dann mit dem Mähwerk kommt, ist das Malheur schnell passiert. Leider verenden die wenigsten Rehkitze direkt, sondern erleiden schlimme Verletzungen, an denen sie schließlich qualvoll zu Grunde gehen. Damit es nicht zu solchen unglücklichen Zwischenfällen kommt, hat sich in den letzten Jahren die Rehkitzrettung mit der Drohne etabliert. Alexander Wipplinger vom Start-Up spektakulAIR bietet zusammen mit seinem Kollegen Florian Willemsen Drohnenrettung für Rehkitze an. Wir haben mit ihnen gesprochen.
Hotline zur Kitzrettung
„Jährlich werden in Österreich geschätzt 25.000 Kitze schwer verletzt oder zu Tode gemäht. In Deutschland ist die Zahl aufgrund der größeren Fläche noch viel höher. Jedes vermähte Rehkitz ist eines zu viel“, sagt Alexander Wipplinger. Der gebürtige Oberösterreicher hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit seinen Drohnen die Kitze vor dem Tod zu bewahren. Während der Mäh- und Dreschmonate hat Wipplinger deshalb eine Kitzrettungshotline eingerichtet. Gemeinsam mit dem Landwirt fixieren sie einen Termin, an dem Wipplinger alleine oder zusammen mit seinem Kollegen anreist. Der Landwirt organisiert die Helfer, deren Anzahl sich nach Feldgröße, Geländeform, Art der Drohne und Fitness der Leute richtet. Alexander Wipplinger zufolge sollten mindestens fünf Helfer dabei sein. Außerdem ist ein Jäger über die Rehkitzrettung zu informieren, da das Erlegen, Fangen und Nachstellen von Wild als Jagd definiert ist. Während der Rettungsaktion muss daher nach österreichischem Recht ein Jäger anwesend sein. Meist ist es allerdings ohnehin die Jägerschaft, die die Drohnenpiloten informiert. In Deutschland muss laut KTBL-Schrift 527 ein Jäger anwesend sein, da bereits das Wegtragen eines jagdbaren Wildtiers unter das Jagdgesetz fällt.
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- Herausforderungen bei der Rettung
- Das kostet die Rettungsaktion
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