KommentarDie Krux bei den Enteignungen

Die Krux bei den Enteignungen

Landauf, landab müssen Landwirte immer öfter agrarische Flächen an den Bund, das Land, die Gemeinde oder deren Infrastrukturunternehmen abtreten. Erreicht der jeweilige Projektwerber für ein konkretes Straßen-, Bahn-, Strom-, Gas- oder Telefonleitungsprojekt von den dabei in Anspruch genommenen Grundeigentümern keine konsensuale Zustimmung, kann die zuständige Behörde Zwangsenteignungen anordnen. Dafür ist eine sogenannte Enteignungsentschädigung fällig. Diese ist kein – und schon gar kein vollständiger – Schadensersatz, sondern nur eine Entschädigung zum Wertausgleich, die den Betroffenen in die Lage versetzen soll, einen gleichwertigen Gegenstand wiederzubeschaffen.

Der Fall „Ried-Raab“

Ein aktuelles Urteil könnte neue Bewegung in die bisher eher unterdurchschnittlich dotierten Entschädigungshöhen bringen. Anlassfall dazu war die 110-kV-Starkstromleitungstrasse von Ried nach Raab im oberösterreichischen Innviertel nahe Bayern.

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Das hält der Beitrag noch für Sie bereit:

  • Um was es im Fall “Ried-Raab” ging
  • Enteignete wehrten sich
  • Das brisante Urteil
  • Offene Folgen

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