AckerbauAlternative KulturenKürbisKürbis: Regionalität am Prüfstand

Kürbis: Regionalität am Prüfstand

Während der Saison stammten alle ganzen Kürbisse aus Österreich
Quelle: Land schafft Leben
Das Resultat des Marktchecks ist äußerst erfreulich, wie Maria Fanninger, Gründerin von Land schafft Leben, erklärt:
„Der Kürbis ist ein tolles Beispiel dafür, wie Regionalität und Saisonalität funktionieren können: Im Herbst wird mit Abstand am meisten Kürbis gegessen und der Handel deckt die große Nachfrage ausschließlich mit Kürbissen aus Österreich, die hier gerade Saison haben. Positiv aufgefallen ist uns außerdem, dass die meisten Kürbiskernöle das g.g.A.-Siegel tragen. Auch hier legt man also großen Wert auf Regionalität. Das ist schön zu sehen – und kann ein Vorbild für viele andere Lebensmittel sein.“

 

Geschnittene Kürbisse brauchen keine Herkunftsangabe

Bei kleingeschnittenen, abgepackten Kürbissen fehlte die Herkunftsangabe in den Supermärkten teilweise.  Bei ihnen ist sie allerdings auch nicht verpflichtend, da sie wegen des Arbeitsschrittes des Schneidens zu den verarbeiteten Lebensmitteln zählt. Bereits ein Arbeitsschritt genügt, und die Pflicht der Herkunftskennzeichnung entfällt. Daher gelten etwa auch gewaschener Salat, gekochte Eier oder geraspelte Karotten zu dieser Gruppe.
Maria Fanninger betont:  „Dass die Herkunft ein- und desselben Lebensmittels nicht mehr angegeben werden muss, sobald es verarbeitet worden ist, finde ich vollkommen widersinnig. Nur weil der Kürbis geschnitten ist, ist mir ja nicht plötzlich egal, woher er kommt. Wir brauchen unbedingt eine durchgängige Herkunftskennzeichnung, auch für verarbeitete Lebensmittel.“

Kürbiskernöl – großteils mit geschützter Angabe

Der Großteil der Kürbiskernöle im Supermarktcheck trug das „g.g.A.“-Siegel. Die „geschützte geografische Angabe“ ist ein EU-weites Qualitätssiegel, das garantiert, dass mindestens ein Produktionsschritt in einer definierten Region erfolgt. Im Falle des Kürbiskernöls müssen sowohl der Anbau der Kürbisse als auch die Pressung der Kerne in den festgelegten Gebieten der Steiermark, Niederösterreichs und des Burgenlandes erfolgen.

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