Ziel dieser Maßnahme ist die Erhaltung und Qualitätsverbesserung der niederösterreichischen Schaf- und Ziegenhaltung und damit verbunden die Sicherung der traditionellen, bäuerlichen Landbewirtschaftung. Natürliche und juristische Personen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Schaf- bzw. Ziegenhaltung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Betriebssitz in Niederösterreich bewirtschaften, können die Förderung beantragen. Voraussetzungen dafür ist, dass der Ankauf über einen anerkannten Zuchtbetrieb erfolgt. Dieser muss als unverdächtiger Betrieb von Maedi Visna/CAE und Brucella ovis zertifiziert sein. Beim Ankauf von Tieren für die Milchproduktion muss der Zuchtbetrieb zusätzlich als unverdächtig auf Pseudotuberkulose eingestuft sein. Weiters muss für die Tiere eine Zuchtbescheinigung vorliegen. Das Alter der förderfähigen weiblichen Tiere liegt zwischen 4 und 18 Monaten. Der Betrieb hat die bezuschussten Tiere zumindest zwölf Monate auf dem Betrieb zur Verbesserung der Herde zu halten. Der Betrieb muss die Voraussetzungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 2019/316 (agrarisches De-minimis) erfüllen.
Förderung für 32 Rassen
Die angekauften Tiere müssen folgenden Rassen angehören:
Schafe für Fleischproduktion: Alpines Steinschaf, Berrichon du Cher, Braunes Bergschaf, Coburger Fuchsschaf, Dorper, Il de France, Juraschaf, Kärntner Brillenschaf, Krainer Steinschaf, Merinolandschaf, Schwarzköpfiges Fleischschaf, Shropshire, Southdown Sheep, Suffolk, Swifter, Texel, Blaue Texel, Tiroler Steinschaf, Ungarisches Zackelschaf, Waldschaf, Walliser Schwarznasenschaf
Schafe für Milchproduktion: Lacaune, Ostfriesisches Milchschaf
Ziegen für Fleischproduktion: Blobe Ziege, Burenziege, Pinzgauer Strahlenziege, Pinzgauer Ziege, Steirische Scheckenziege
Ziegen für Milchproduktion: Bunte Edelziege, Gemsfarbige Gebirgsziege, Saanenziege, Toggenburger Ziege
Der Zuschuss wird für drei bis zehn weibliche Zuchttiere pro Betrieb und Jahr gewährt. Der Mindestankaufspreis netto beträgt 200 Euro pro Tier. Die Höhe der Förderung beträgt 60 Euro pro Tier. Die Beantragung der Förderung kann einmal jährlich bis spätestens 30. November des Förderjahres erfolgen. Das Antragsformular ist ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Beilagen an die Förderabwicklungsstelle zu übermitteln. Das Formular kann unter www.noe.gv.at heruntergeladen werden.
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