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Grenzschließung wegen Maul- und Klauenseuche

Bei der überwiegenden Anzahl der gesperrten Grenzübergänge handelt es sich um Rad- und Reitwege sowie touristisch und landwirtschaftlich genutzte Wege.
Quelle: Koapan/shutterstock.com

Der Hauptausschuss des Nationalrats gab heute Früh (7.4.2025) einhellig seine Zustimmung zur Schließung von mehreren Grenzübergängen, um ein Einschleppen der Maul- und Klauenseuche zu verhindern. Am Freitag hat Innenminister Gerhard Karner eine Verordnung erlassen, mit der zwei Grenzübergänge zur Slowakei und 21 Übergänge zu Ungarn bis 20. Mai geschlossen werden.

Konkret betroffen sind die Stellen:

Angern-March/Zahorska Ves, Schloss Hof/Devinska Nová Ves, Andau – Jánossomorja, Andau – Kapuvar, Baumgarten – Sopron, Deutsch Jahrndorf – Rajka, Deutschkreutz – Harka, Deutschkreutz – Nagycenk, Halbturn – Várbalog, Halbturn – Várbalog (Albertkazmerpuszta), Klostermarienberg – Olmod, Loipersbach – Ágfalva, Lutzmannsburg – Zsira, Lutzmannsburg (Rebberg) – Zsira, Lutzmannsburg (Therme) – Zsira, Neckenmarkt – Harka, Nickelsdorf – Rajka, Nikitsch – Sopronkövesd, Nikitsch – Zsira, Ritzing (Helenenschacht) – Sopron (Brennbergbánya), Schattendorf – Ágfalva, Sieggraben (Herrentisch) – Sopron (Görbehalomtelep) und Wallern – Kapuvár.

Gemäß Grenzkontrollgesetz muss der Innenminister in solchen Fällen binnen drei Tagen nach Erlassung der Verordnung das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss herstellen.

Hauptsächlich Rad- und Reitwege betroffen

Im Ausschuss herrschte parteiübergreifende Einigkeit über die Notwendigkeit der Maßnahmen. ÖVP-Abgeordneter Andreas Kühberger hob den Schutz der Landwirtschaft und des Tierwohls hervor, der durch die Verordnung sichergestellt werde.

Auch Jakob Schwarz (Grüne) begrüßte die Grenzschließungen, da man die Gefahr durch die Maul- und Klauenseuche „nicht überschätzen“ könne. Er fragte Innenminister Karner, wie die betroffene Bevölkerung über die Maßnahmen informiert werde. Die Information erfolge in enger Abstimmung mit den Bundesländern, den betroffenen Gemeinden und der Landwirtschaftskammer, antwortete Karner. Wie im Grenzkontrollgesetz festgelegt sei die Verordnung in der Wiener Zeitung und nicht im Rechtsinformationssystem verlautbart worden, ergänzte ein Experte des Ressorts.

Gegenüber Schwarz erklärte er zudem, dass es keine Kontrollen im Zugverkehr gebe, da man nicht davon ausgehe, dass sich die Maul- und Klauenseuche darüber verbreite. Auch der Flug- und Schiffverkehr werde nicht kontrolliert.

Ein Vertreter der Gesundheitsbehörden erklärte, dass die Grenzen nicht sofort „dicht gemacht“ worden seien, da bereits veterinärrechtliche Sofortmaßnahmen gesetzt worden seien. Diese hätten sich jedoch als nicht ausreichend herausgestellt und es sei zu neuen Ausbrüchen gekommen. Pendler müssten jedoch „keine wesentlichen Einschränkungen“ befürchten, ergänzte ein Experte des Innenressorts. Bei der überwiegenden Anzahl der gesperrten Grenzübergänge handle es sich um Rad- und Reitwege sowie touristisch und landwirtschaftlich genutzte Wege.

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