BioAcker und GrünlandBlühstreifen mit Wildpflanzensaatgut anlegen

Blühstreifen mit Wildpflanzensaatgut anlegen

Im Rahmen der ÖPUL-Maßnahmen Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) und Biologische Wirtschaftsweise (BIO) müssen künftig mindestens 7 % Biodiversitätsflächen angelegt werden.
Quelle: Raumberg-Gumpenstein

Im ÖPUL 2023 werden verschiedene Maßnahmen, um Acker- und Grünlandflächen biodiversitätsfördernd zu bewirtschaften, vorgegeben. Im Rahmen der ÖPUL-Maßnahmen Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) und Biologische Wirtschaftsweise (BIO) müssen künftig mindestens 7 % Biodiversitätsflächen angelegt werden. „Diese müssen sich aus wenigstens sieben verschiedenen insektenblütigen Mischungspartnern aus zumindest drei verschiedenen Pflanzenfamilien zusammensetzen“, erklärt Wilhelm Graiss. Durch das Erfordernis, dass die Pflanzenarten aus unterschiedlichen Familien stammen, sollen mehr Insekten angesprochen werden.
Optional besteht im Rahmen der Maßnahmen UBB und Bio ab 2023 auch noch die Möglichkeit, Biodiversitätsflächen mit sehr artenreichen Saatgutmischungen (mind. 30 Arten aus sieben Pflanzenfamilien) neu anzulegen. Bei der Top-up-Maßnahme für die Anlage von Acker-Biodiversitätsflächen mit regionaler Acker-Saatgutmischung im ÖPUL 2023 sind mindestens 30 Arten aus sieben Pflanzenfamilien mit einer Saatstärke von 20 kg/ha einzusäen und diese Flächen auch zu pflegen. Der Saatguthandel bietet solche ÖPUL-gerechten Mischungen seit dem Frühjahr 2022 an.

Was dieser Artikel noch bereit hält

  • welcher Standort sich gut für Blühstreifen eignen
  • wie Blühstreifen richtig gepflegt werden
  • und warum es wichtig ist, den Altbestand zu entfernen

Kommentare

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00