AckerbauAgrarförderung ab 2023

Agrarförderung ab 2023

Am 22. Dezember verkündeten Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP, m.r.) und die Landwirtschaftssprecherin der Grünen Olga Voglauer (m.l.) die politische Einigung zum GAP-Strategieplan.
Quelle: BKA

Pünktlich vor Jahresende verkündeten die Koalitionspartner die politische Einigung zum neuen GAP-Strategieplan. Dieser muss bis Jahresende bei der EU-Kommission zur Genehmigung eingereicht werden und soll ab 2023 gelten. Im Gegensatz zu den Entwürfen des Strategieplans wurde die finale Version vom Landwirtschaftsministerium nicht veröffentlicht. Folgende Details haben es bisher an die Öffentlichkeit geschafft:

Direktzahlungen

In Zukunft soll bei den Direktzahlungen eine Förderobergrenze von 100.000 Euro eingeführt werden. Personalkosten werden dabei nicht eingerechnet, was die Interessensvertretung Land & Forst-Betriebe kritisiert. Rund 50 Ackerbaubetriebe betrifft diese Regelung. Insgesamt sollen 10 % der Direktzahlungen (ca. 70 Mio. Euro) in zwei Stufen für die ersten 20 bzw. 40 ha von großen zu kleinen Betrieben umverteilt werden. Für die ersten 20 ha bedeutet zusätzlich 46 Euro pro ha.

UBB wird ausgebaut

Das neue Umsetzungsmodell ist eine deutliche Erhöhung des ÖPUL-Basismoduls “Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung” (UBB) als Anreiz für größere und intensivere Betriebe vorgesehen. Als Voraussetzung zur Teilnahme müssen  mindestens 7 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche als Biodiversitätsfläche angelegt werden. Gefördert werden bis zu 20 % zusätzliche Biodiversitätsflächen. Die UBB-Prämie soll im Gegenzug deutlich ausgebaut werden. Mit Zusatzmaßnahmen, sogenannten Top-Ups, kann die Prämie weiter gesteigert werden.

Tierwohl-Förderung

In der neuen GAP ab 2023 wird es eine Unterstützung für Investitionen in tiergerechte Haltungssysteme geben. Der Investitionsfördersatz wurde für besonders tierwohlfreundliche Stallungen auf 35 % bei Schwein und Pute erhöht. Neubauten auf Basis des gesetzlichen Mindeststandards wie zum Beispiel Vollspaltensysteme werden nicht mehr gefördert. Künftig sind im ÖPUL für alle Rinderkategorien sowie in der Schweinehaltung auch für Ferkel Beihilfen vorgesehen. Die Teilnahme am Tiergesundheitsdienst (TGD) ist Voraussetzung. Zugleich können Fördermittel für die Verwendung von EU-Eiweißfuttermitteln und das Unterlassen des Schwanzkupierens abgeholt werden. Erstmals soll es auch eine Förderung der Schweine-Freilandhaltung geben (durch Gleichstellung mit Tierschutz Stallhaltung).

Bio ist eigene Maßnahme

Für die biologische Landwirtschaft, die nun doch als eigene Maßnahme im ÖPUL bestehen bleibt, sind zusätzlich 40 Mio. Euro jährlich reserviert. Das Bio-Budget ist somit mit rund 550 Mio. Euro pro Jahr veranschlagt. Ergänzt wird die Prämie durch Maßnahmen aus dem Modulsystem im Agrarumweltprogramm, die flexibel kombiniert werden können. Dazu wird es auch eine eigene Feldgemüseprämie geben. Außerdem wird es ein zusätzliches Top-Up für Untersaaten im Ackerbau geben. Zusätzlich kann die Bio-Maßnahme durch weitere Umweltauflagen aus der Maßnahme “Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung” erweitert werden. Auch die Teilnahme an weiteren Maßnahmen, wie die Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen oder seltener landwirtschaftlicher Kulturen, die Erhaltung von Landschaftselementen, Blühkulturen oder artenreichem Grünland usw., ist möglich. Für Bio-Betriebe soll es eine erhöhte Förderquote für Investitionen (+5 %) geben.

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