163 Mio. Euro muss Deutschland an Brüssel zahlen, weil hierzulande im Milchquotenjahr 2013/14 zu viel Milch produziert wurde. Wie die Zentrale Milchmarkt Berichterstattung (ZMB) mitteilte, summierten sich im Zeitraum von April 2013 bis März 2014 die fettkorrigierten Anlieferungen der deutschen Milcherzeuger an die Molkereien auf 30,81 Mio. t; das waren 588.000 t oder 1,9 % mehr als strafabgabefrei erlaubt gewesen wären. Durch die sogenannte Bundesund Molkereisaldierung wird die vorgesehene Strafabgabe von 27,83 Cent/kg Überlieferungsmilch für den einzelnen Überlieferer jedoch nicht im vollen Umfang fällig, sondern deutlich abgeschwächt. Der entsprechende Saldierungssatz für das abgelaufene Quotenjahr wird von der ZMB mit 54,4 % angegeben, sodass lediglich für 45,6 % der Übermengen der Strafbetrag geleistet werden muss. Damit ergibt sich eine Superabgabe von 12,69 Cent/kg; für das vorhergehende Quotenjahr 2012/13 hatte diese 0,78 Cent/kg betragen. Wie die Milchmarktanalysten aus Berlin weiter mitteilten, besteht auch für das Garantiemengenjahr 2014/15 ein hohes Risiko für eine Milchquotenüberschreitung.
Ausnahme beim Mindestlohn für Erntehelfer
Die hartnäckigen Forderungen aus der Landwirtschaft und dem Gartenbau nach Ausnahmeregelungen für Erntehelfer beim gesetzlichen Mindestlohn sind offenbar nicht ohne Wirkung geblieben. Danach soll zum einen die Dauer des Aufenthalts, in der für Saisonarbeitskräfte keine Sozialbeiträge abgeführt werden müssen, von derzeit 50 Tagen auf 70 Tage ausgedehnt werden. Zum anderen sollen landwirtschaftliche Arbeitgeber die Kosten anrechnen dürfen, die sie für Unterbringung und Verpflegung der Erntehelfer aufwenden.
Arbeitssicherheit auf der Interforst 2014
Damit die Arbeitsunfälle im Wald weiter zurückgehen, steht der Arbeitsschutz am 18. Juli auf der diesjährigen Interforst im Fokus. Diese findet vom 16. bis zum 20. Juli auf dem Münchner Messegelände statt. Bei einem ersten Forum zur Arbeitssicherheit geht es am Vormittag darum, wie die Unfallzahlen weiter gesenkt werden können. Schwerpunkte dabei sollen die Verringerung von Sturzund Stolperunfällen sowie neue Regelungen bei der Schulung von Motorsägen sein. Beim zweiten Forum am Nachmittag soll die Arbeitsschutzorganisation in Sachsen-Anhalt als Beispiel vorgestellt werden, da dort die Unfallquoten signifikant niedriger als in den westlichen Bundesländern sind.
LANDWIRT Steuer-Tipp
Als § 13a-Landwirt bei der Holznutzung Steuern sparen
Landwirte, die ihren Gewinn nach § 13a EStG ermitteln, können ihre Steuerlast für den Holzeinschlag minimieren: Zunächst machen sie einen pauschalen Betriebsausgabenabzug von 55 % der Einnahmen geltend, wenn der Wald nicht größer als 50 ha ist. Dieser Abzug reduziert sich auf 20 % bei „ab Stock“-Verkauf. Die verbleibenden 45 % der Einnahmen sind zwar als Sondernutzung beim § 13a als Zuschlag zu erfassen. Der Freibetrag liegt aber bei 1.534 Euro. Somit kann ein § 13a-Landwirt im Wirtschaftsjahr Holz aus seinem Wald für bis zu 3.408 Euro ver kaufen, ohne dass sich die Einkommenssteuer erhöht. Die Einnahmen müssen in dem Wirtschaftsjahr erfasst werden, in dem der Geldbetrag zugeflossen ist. So lassen sich größere Hiebe über 3.408 Euro gegebenenfalls auf zwei Wirtschaftsjahre splitten.
Der Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater und landwirtschaftliche Buchstelle leitet die Ecovis-Kanzlei in Kempten.
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