Die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen durch Erholungssuchende und Freizeitsportler nimmt ständig zu. Sehr oft fehlt es aber an Respekt gegenüber dem bäuerlichen Eigentum und den berechtigten Schutzbedürfnissen der Landwirte.
Im Bauernanwalt 16/2024 haben wir aufgrund einer Anfrage das Reiten auf fremdem Grund – im Wald und auf freier Fläche – beleuchtet. Damit dürften wir den Nerv vieler Leserinnen und Leser getroffen haben, wie die neueingelangten Fragen zeigen. Nachfolgend gehen wir auf diese im Lichte der österreichischen Rechtslage näher ein.
1. Wer muss mit Pferdeäpfeln verschmutzte Straßen/Wege säubern?
Wer eine öffentliche Straße verunreinigt, etwa durch Verlust von Ladegut, hat selbige gemäß der Straßenverkehrsordnung zu säubern. Auch müssen Hundehalter Gehwege, Gehsteige etc. von Hundekot freihalten. Eine explizite Regelung für die Reiter fehlt…
Das hält der Beitrag noch für Sie bereit:
- Wegerhaltung bei Wegen mit fremden Dienstbarkeiten
- Haftung bei Unfall eines Reiters oder Pferdes auf fremden Wegen
- Führen eines Pferdes am Zügel im Wald
- Mitnahme eines Hundes beim Ausritt
- Motocrossfahren im Wald, auf Wiesen und Wegen
Hier finden Sie weitere Print-Abonnements
Kommentare