Die Coronavirus-Pandemie ist für Österreich die schwerste Krise seit dem 2. Weltkrieg. Viele Landwirte sind wirtschaftlich besonders stark von den Folgen betroffen. Den Urlaub-am Bauernhof-Betrieben und Buschenschanken etwa fehlen die Besucher. Auch Landwirte, die direkt die Gastronomie oder Schulen beliefern, haben starke Umsatzausfälle. Die Liste der Betriebe ist lang.
Für jene Landwirte, die besonders stark von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, hat die Bundesregierung den sogenannten Härtefallfonds installiert. In einem ersten Schritt konnten Betriebe ab 30. März einen Zuschuss in der Höhe von 500 Euro (Einheitswert bis 10.000 Euro) bzw. 1.000 Euro (Einheitswert über 10.000 Euro) beantragen. Hier finden Sie den Artikel zur erstem Phase des Härtefallfonds.
Härtefallfonds Phase 2 startet
Ab Mitte April startet nun die zweite Phase des Härtefallfonds für die Land- und Forstwirtschaft. Betriebe können bei Nachweis eines Einkommensrückgangs bis zu 2.000 Euro pro Monat für die nächsten drei Monate beantragen. Konkret muss ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 % oder eine Kostenerhöhung bei Fremdarbeitskräften von mindestens 50 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nachgewiesen werden.
Laut Landwirtschaftsministerium betrifft das Landwirte mit folgenden Betriebszweigen:
- Wein- und Mostbuschenschankbetriebe
- Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie Christbaumkulturen
- Landwirtschaftliche Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen vermieten (Urlaub am Bauernhof)
- Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt und an den Groß- und Einzelhandel vermarkten
- Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (z.B. Schule am Bauernhof, Seminarbäuerin)
- Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugen, dieses aber nicht mehr abgeholt werden kann.
Neu ist, dass in der zweiten Phase alle Nebenerwerbs- und Vollerwerbsbetriebe bis zu einem Umsatz von 2 Mio. Euro und bis zu 9 Arbeitskräften unterstützt werden. In der ersten Phase konnten nur Vollerwerbsbetriebe mit einem maximalen Einheitswert von 150.000 Euro und einem Nettoumsatz von maximal 550.000 Euro auf den Fond zugreifen. Man wollte in der Phase 1 nur Betrieben helfen, die ihr Einkommen rein aus der land- und forstwirtschaftlichen Produktion erwirtschaften, so das Landwirtschaftsministerium in einer Aussendung. Diese Einschränkung falle nun weg.
Der Antrag auf Soforthilfe kann ab Mitte April online über die Agrarmarkt Austria gestellt werden (Reiter Angaben – andere Angaben). Für Beantragungen auf www.eama.at ist ein Pin-Code nötig. Wer noch keinen hat, kann diesen auf der Webseite der AMA anfordern. Der PIN-Code wird per Post zugesandt.
Bis zu 2.000 Euro pro Monat sind über drei Monate an Förderung vorgesehen. Nebeneinkünfte sowie Förderungen aus der Phase 1 werden diesem Betrag abgezogen. Außerdem behält sich das Landwirtschaftsministerium eine Deckelung vor.
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