Ab Montag (30. 3., 8 Uhr) können Sie die Anträge unter www.eama.at eingereicht werden.
Die Soforthilfe des Härtefallfonds wird jenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben helfen, die ihr Einkommen rein aus der land- und forstwirtschaftlichen Produktion erwirtschaften.
Wer wird unterstützt?
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
- Vollerwerbsbetriebe, deren Einheitswert nicht größer als 150.000 Euro ist, sowie deren Nettoumsatz 550.000 Euro nicht übersteigt und deren Nebeneinkünfte unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen.
- Es muss ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 % zum Vergleichsmonat des Vorjahres nachgewiesen werden.
- ODER eine Kostenerhöhung um mindestens 50 % zum Vergleichsmonat des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften zu verzeichnen sein.
Konkret betrifft das…
- Wein- und Mostbuschenschankbetriebe
- Betriebe mit Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie mit Christbaumkulturen
- Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen im land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbe vermieten (Urlaub am Bauernhof)
- Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt und an den Groß- und Einzelhandel vermarkten
- Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (z. B. Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen)
- Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugen, dieses aber nicht mehr abgeholt werden kann.
Wie werde ich unterstützt?
Die Auszahlung erfolgt in zwei Phasen (Gesamt bis zu 6.000 Euro). Die erste Phase (Soforthilfe) startet ab 30.3. Die zweite Phase wird Ende März/Anfang April festgelegt.
- Einheitswert von bis zu EUR 10.000 – Zuschuss 500 Euro
- Einheitswert von mehr als EUR 10.000 – Zuschuss 1.000 Euro
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