GrünlandBaden-Württemberg will Breitverteilung weiterhin erlauben

Baden-Württemberg will Breitverteilung weiterhin erlauben

Der Breitverteiler darf mit verdünnter Rindergülle auch weiterhin in Bayern und Baden-Württemberg fahren
Quelle: Agrarfoto.com

Die Verdünnung soll somit gleichberechtigt zur bodennahen Gülleausbringung als emissionsminderndes Verfahren anerkannt werden. Und zwar für Acker- und Grünlandflächen gleichermaßen. Das bestätigte das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)  auf Nachfrage dem Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV). Roswitha Geyer-Fäßler, LBV-Vizepräsidentin, erklärt: „Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Breitverteilertechnik auf Baden-Württembergs Flächen weiterhin zum Einsatz kommen. Das ist eine echte Entlastung für unsere heimische Landwirtschaft!“

Am Montag folgte die offizielle Mitteilung des Landwirtschaftsministeriums Baden-Württemberg. Die Verdünnung bis zu einem TS-Gehalt von 4,6 % in demnach als Alternative zur bodennahen Ausbringung. Vorher lag der maximale TS-Gehalt bei 2 %. „Die landwirtschaftlichen Betriebe in Baden Württemberg brauchen mehr Entscheidungsfreiheit und Handlungsspielraum. Daher nutzen wir auf Landesebene den uns zur Verfügung stehenden Spielraum, um Ausnahmen zu definieren”, sagt Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Baden-Württemberg übernimmt damit das Vorgehen Bayerns. Dort hatte das Landwirtschaftsministerium letzte Woche Versuchsergebnisse aus dem Spitalhof Kempten präsentiert. Demnach senkt eine Verdünnung der Rindergülle mit Wasser (2 Teile Gülle, 1 Teil Wasser) die Emissionen im gleichen Maß wie eine bodennahe Gülleausbringung. Auf Basis dieser Daten hat Bayern das Verfahren als offizielle Alternativ zur Schlepptechnik anerkannt.

Neben Jubel auch Kritik

Während sich Politik und Bauernverband für diesen Durchbruch medial auf die Schulter klopfen, gibt es auch Kritik unter den Landwirten. Zum einen stellen sich viele die Frage, warum es für diese scheinbar naheliegende Lösung sieben Jahre gebraucht hat. Die Düngeverordnung trat schließlich bereits 2017 in Kraft, die bodennahe Ausbringung auf Äckern ist seit 2020 Pflicht. So mancher, der aufgrund fehlender Alternativen in ein teures Schlepptechnik-Güllefass investiert hat, sieht sich hinters Licht geführt.

Doch auch die Verdünnung ist für nicht für alle Landwirte kostenlos. Letztlich müssen sie unter Umständen mehr Lagerplatz für die Gülle schaffen. Einzelne Stimmen befürchten auch, dass sich nicht alle Landwirte an die 4,6 % TS-Gehalt halten und weiterhin unverdünnte Gülle mit dem Breitverteiler ausbringen. Würde das durch Kontrollen öffentlich bekannt, müsste sich die gesamte Bauernschaft gegenüber der Gesellschaft und Kritiker dafür rechtfertigen.

Ist die Gülle-App eine echte Alternative zu Ansäuerung und bodennaher Ausbringung?

Nein. Die Gülle-App in Bayern hilft Landwirten aber Ausnahmeregeln für ihren eigenen Betrieb leichter herauszufinden, z.B. Flächen mit Hangneigung oder eine Restfläche unter 15 ha nach Abzug der Hänge. Die Ausnahmen gab es auch bisher schon. Landwirte konnten und sie auch über iBALIS bzw. FIONA ermitteln. Das ist mit der App nun einfacher. Zudem gibt die App Informationen zur geeigneten Witterung aus, die ebenfallls einen erheblichen Einfluss auf Emissionen hat – ob nun bei bodennaher Ausbringung oder Breitverteilung. Da die App aber eben keine “echte” Alternative darstellt und ein Umprogrammieren aufwendig ist, wird es sie zunächst in Baden-Württemberg auch nicht geben. So heißt es zumindest aus dem Landwirtschaftsministerium (MLR) in Stuttgart.

Kommentare

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00