ManagementAgrarrechtBiodiversitätsdialog 2030

Biodiversitätsdialog 2030

Ein Ziel des Biodiversitätsdialog 2030 soll sein, dass mindestens 10 % der landwirtschaftlichen Fläche in jedem landwirtschaftlichen Betrieb mit biodiversitätsreichen Landschaftselementen wie Einzelbäumen ausgestattet sind.
Quelle: Buffler

Im Herbst 2019 hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) einen sogenannten Biodiversitätsdialog 2030 für eine neue nationale Biodiversitätsstrategie begonnen. Vor kurzem wurde ein Entwurf für mögliche Elemente einer neuen Biodiversitätsstrategie 2030 durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt und Energie veröffentlicht.

Nachdem in dem Entwurf u.a. auch ambitionierte Ziele hinsichtlich der Nutzung von Forst- und Agrarland beinhalten, hat die Landwirtschaftskammer Steiermark diesen Entwurf als inakzeptabel kritisiert.

Unter anderen wird für das ganze Bundesgebiet als Zielsetzung für 2030 vorgeschlagen:

  • Mindestens 30 % der Landesfläche stehen unter Schutz, Schutzgebiets-Netzwerk ist repräsentativ und ökologisch gut vernetzt
  • Mindestens 10 % der Landesfläche (d. h. ein Drittel der geschützten Gebiete) stehen unter strengem Schutz
  • Alle prioritär eingestuften, degradierten Ökosysteme sind wieder hergestellt
  • Reduktion der täglichen Flächeninanspruchnahme auf weniger als 2,5 Hektar
  • Biodiversitätsschädigende Anreize und Subventionen sind abgebaut

Maßnahmen differenzieren

Es gilt die Maßnahmen genauer zu differenzieren, da extensiv wirtschaftende Betriebe bei einzelnen spezifischen Zielen sowohl profitieren als auch unter Druck kommen könnten:

Hier auszugsweise einige spezifische Ziele:

  • Mindestens 10 % der landwirtschaftlichen Fläche in jedem landwirtschaftlichen Betrieb mit biodiversitätsreichen Landschaftselementen, wie Pufferzonen, Brachflächen, Hecken, Einzelbäumen, Trockenmauern oder Teichen
  • Beibehaltung bzw. Erhöhung des bestehenden Anteils (ca. 26 %) an Agrarflächen mit biologischer Landwirtschaft
  • Erhöhung der Vielfalt der genutzten Pflanzensorten und Nutztierrassen
  • 10 % der österreichischen Waldfläche außer Nutzung (z.B. als Wildnisgebiet)
  • Funktionelles Netzwerk aus Alt- und Totholzinseln samt Verbindungskorridoren auf 5 % der Waldfläche
  • Mindestens 10 % (Vfm) Totholzanteil stehend oder liegend in allen Wäldern
  • Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zum Erhalt und Nutzung einer Vielfalt an Pflanzensorten und Nutztierrassen, inklusive lokalem Saatgut, alten Obstbaumsorten und traditionellen Tierrassen
  • Ausreichende (finanzielle) Förderung der extensiven Grünlandwirtschaft auch unterhalb der Almstufe (besonders hochmontane und subalpine Mähwiesen)
  • Ausweisung und Sicherung aller Primärwälder und sekundärer Wälder mit urwaldähnlichen Strukturen mit strengen Schutzauflagen

Maßnahmen kommentieren

Ein Großteil der Betriebe wird extensiv, nachhaltig und im Einklang mit der Natur bewirtschaftet. Es ist wichtig, dass bei eventuellen Schutzgebietsausweisungen dies nicht von oben herab durch Behörden erfolgt, sondern durch positive Anreizsysteme (Vertragsnaturschutz etc.) auf Augenhöhe mit den Landwirten. Gerade auch bei der Ausweisung schützenswerter Flächen (Feuchtwiesen, urwaldähnliche Sekundärwälder…) könnten extensive Betriebe paradoxerweise massivere Beschränkungen hinnehmen müssen als intensiv geführte Betriebe. Hier müssen unbedingt Betriebe, welche einen guten ökologischen Zustand ihrer Flächen erhalten haben, gefördert und nicht in ihrer Wirtschaftsweise behindert werden. Nutzen Sie deshalb die Chance. Bis 27.09.2020 kann jeder in den Gestaltungsprozess eingreifen und die einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen bzw. Ziele auf der Homepage schriftlich kommentieren.

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