DirektvermarktungDas ist neu

Das ist neu

Von Lena ADLHOCH, LANDWIRT Redakteurin

1.Welche Landwirte betrifft die neue Registrierkassenpflicht?

Die neue Regelung betrifft alle Landwirte, deren Bareinnahmen einen wesentlichen Anteil an den Gesamteinnahmen ausmachen. Was das genau bedeutet, wird im Einzelfall geprüft und betrifft vor allem Direktvermarkter, Gastronomiebetriebe und Betriebe, die Ferien auf dem Bauernhof anbieten.

2. Was ändert sich in 2017?

Es ist in Deutschland auch ab 2017 nicht verpflichtend, eine elektronische Registrierkasse zu führen. Wird eine solche jedoch verwendet, muss sie ab dem 1. Januar 2017 einige Anforderungen erfüllen. So muss das Kassensystem folgende Daten und Unterlagen in elektronischer und auswertbarer Form archivieren:

  • alle im System hinterlegten Artikel und Warengruppen sowie deren Preise mit Historie
  • Daten über Änderungen für Auswertungen, Programmierungen und Änderungen von Stammdaten (Verfahrensdokumentation)
  • sämtliche einzelnen, mit der Kasse gebongten Einnahmen (Journaldaten)
  • die Bedienungsanleitung der Kasse
  • die Programmieranleitung der Kasse
  • den Einsatzort und die Einsatzzeit, wenn die Kasse an unterschiedlichen Orten genutzt wird (z. B. Messen oder Märkte)
  • Stornobuchungen

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