Von Anna KLAUSMANN
Mit 1. Jänner 2017 ist das neue Erbrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Das Erbrecht neu gilt für Sterbefälle nach dem 31.12.2016. Mit der neuen Regelung wurde die Stellung von Ehegatten verbessert, Pflichtteile können gestundet werden, pflegenden Personen steht ein Vermächtnis zu und Form und Art des Testaments ändern sich.
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