Von Werner BRAUN
Viele Landwirte warten bereits darauf, bis der neue Einheitswertbescheid im Postkasten landet. Das kann noch einige Monate in Anspruch nehmen, allerdings kann man sich schon im Vorfeld informieren und vorbereiten. Feststellungsbescheide sind Grundlagenbescheide für andere Verfahren. Im Bereich der Landund Forstwirtschaft gilt beispielsweise: Der Einheitswertbescheid ist der Feststellungsbescheid, und der Einkommensteuerbescheid wird davon abgeleitet. Das heißt, die Höhe der Einkommensteuer und der Grundsteuer vollpauschalierter Betriebe der Landund Forstwirtschaft wird durch den Einheitswertbescheid bestimmt. Das Problem daran: Gegen den abgeleiteten Einkommensteueroder Grundsteuerbescheid kann man nicht mit jener Begründung Beschwerde einbringen, dass der Einheitswertbescheid falsch sei.
Kommentare