Weiterer Artikel aus der Serie zur Immobilienertragsteuer
Beim Verkauf von forstwirtschaftlich genutzten Flächen ist steuerlich einiges zu beachten. Aus Sicht des Steuerrechts werden zumindest zwei Wirtschaftsgüter, nämlich der nackte Grund und Boden sowie das stehende Holz, verkauft.
Das hält der Beitrag noch für Sie bereit:
- Veräußerungserlöse und Veräußerungsgewinne
- Veräußerungserlöse bis 250.000 Euro
- Veräußerungserlöse über 250.000 Euro
- Verkauf des gesamten Waldes
- Wie die ImmoESt abzuführen ist
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