EnergieAgri-Photovoltaik beweiden

Agri-Photovoltaik beweiden

Krainer Steinschafe eignen sich besonders gut für die Beweidung von niedrigen PV-Anlagen
Quelle: Jeitler

Unter dem Begriff Agri-Photovoltaik versteht man die kombinierte Nutzung ein und derselben Fläche für die landwirtschaftliche Produktion sowie zur Gewinnung von Strom mit Hilfe einer Photovoltaikanlage. Primär steht die landwirtschaftliche Nutzung im Vordergrund. Die landwirtschaftliche Tätigkeit umfasst dabei die Erzeugung oder den Anbau landwirtschaftlicher Erzeugnisse bzw. die Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen Zustand, so wie es in den Cross-Compliance-Vorschriften der Europäischen Union und den jeweiligen nationalen Gesetzestexten verankert ist.

Bauweise entscheidet

Generell können Agri-Photovoltaik-Systeme hinsichtlich ihrer Bauweise in zwei Kategorien unterteilt werden: Anlagen mit einer Aufständerung auf lichter Höhe (Kategorie I) und Anlagen mit einer bodennahen Aufständerung (Kategorie II). Die Bauweise beeinflusst maßgeblich die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche.
Bei Agri-PV-Anlagen der Kategorie I beträgt die lichte Höhe mindestens 2,10 m. Eine Bewirtschaftung unter den PV-Modulen ist somit möglich. Bis auf die Aufstandsfläche der Steher ist die gesamte Fläche als landwirtschaftlich nutzbar anzusehen. Bei bodennah aufgeständerten Anlagen der Kategorie II findet die Bewirtschaftung generell zwischen den PV-Reihen statt. Da diese eine lichte Durchfahrtshöhe von 2,10 m nicht erreichen, wird die Fläche unterhalb der Paneele nicht als landwirtschaftlich nutzbare Fläche angerechnet. In Deutschland eignen sich solche Anlagen nicht als Agri-PV-Systeme, da die landwirtschaftliche Fläche um nicht mehr als 15 % verringert werden darf, um förderfähig zu bleiben. Zudem muss eine Bewirtschaftung mit herkömmlichen Maschinen möglich sein. Bei PV-Systemen, die senkrecht bzw. schwenkbar auf nur jeweils zwei Steher gelagert sind, ist die nicht nutzbare Fläche gering. Bei PV-Anlagen, die in einem fixen Winkel montiert sind, ist die Flächenüberdeckung erheblich. Kann unter der überdeckten Fläche jedoch ein Ertrag von mindestens 66 % erreicht werden, können auch diese Bereiche im österreichischen Mehrfachantrag (MFA) als landwirtschaftliche Nutzfläche angerechnet werden. Laut österreichischen Förderrichtlinien muss in einem landwirtschaftlichen Nutzkonzept dargelegt werden, wie die Bearbeitung erfolgt. Die Beweidung bodennaher PV-Anlagen stellt eine mögliche Bewirtschaftungsform der überdeckten Flächen dar.

Jedem System sein Tier

Der Erbauer einer Agri-PV-Anlage stellt oftmals nicht dieselbe Person dar, wie der Bewirtschafter der landwirtschaftlichen Fläche. Umso wichtiger ist ein Konzept, das die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche regelt. Wie bereits oben erwähnt, beeinflusst die Bauweise der PV-Anlage maßgeblich die Bewirtschaftung. Bei bodennahen Anlagen mit einem fixen Winkel, mit Ausnahme der senkrecht gelagerten Paneele, schränkt die Bauweise auch die Haltung von Weidetieren ein. Die alleinige Beweidung mit Rind oder Pferd ist auf Grund der Widerristhöhe nur bei Anlagen der Kategorie I oder Anlagen der Kategorie II mit schwenkbaren oder vertikalen PV-Modulen möglich. Bei Agri-PV-Anlagen der Kategorie II mit fixem Winkel muss unter den Paneelen mit speziellen Maschinen gemäht oder die Herde durch kleinere Gras verzehrende Tierarten ergänzt werden.

Was der Artikel noch beinhaltet:

  • Anforderung Wiederkäuer
  • Anforderung Weidegans
  • Vorsicht bei der Tieranzahl
  • Erfahrung aus der Praxis

Kommentare

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00