Landauf, landab müssen Landwirte immer öfter agrarische Flächen an den Bund, das Land, die Gemeinde oder deren Infrastrukturunternehmen abtreten. Erreicht der jeweilige Projektwerber für ein konkretes Straßen-, Bahn-, Strom-, Gas- oder Telefonleitungsprojekt von den dabei in Anspruch genommenen Grundeigentümern keine konsensuale Zustimmung, kann die zuständige Behörde Zwangsenteignungen anordnen. Dafür ist eine sogenannte Enteignungsentschädigung fällig. Diese ist kein – und schon gar kein vollständiger – Schadensersatz, sondern nur eine Entschädigung zum Wertausgleich, die den Betroffenen in die Lage versetzen soll, einen gleichwertigen Gegenstand wiederzubeschaffen.
Der Fall „Ried-Raab“
Ein aktuelles Urteil könnte neue Bewegung in die bisher eher unterdurchschnittlich dotierten Entschädigungshöhen bringen. Anlassfall dazu war die 110-kV-Starkstromleitungstrasse von Ried nach Raab im oberösterreichischen Innviertel nahe Bayern.
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Das hält der Beitrag noch für Sie bereit:
- Um was es im Fall “Ried-Raab” ging
- Enteignete wehrten sich
- Das brisante Urteil
- Offene Folgen
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