Von Michael GMEINER
Bei landwirtschaftlichen Betrieben ist es häufig erforderlich, neue Betriebszweige zu erschließen oder bestehende zu erweitern, ohne die Eigenschaft des landund forstwirtschaftlichen Betriebes zu gefährden oder an steuerliche Grenzen zu stoßen. Insbesondere dann, wenn sich Kinder für die Mitarbeit am elterlichen Betrieb entscheiden. Hier besteht der Wunsch von allen Beteiligten nach klar abgegrenzten Verantwortungsbereichen und Entscheidungsbefugnissen. Andererseits soll den Kindern dabei mitunter nicht die Bürde der vollen Haftung für bestehende Verbindlichkeiten aufgelastet werden.
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