Schafe und ZiegenEilverordnung für Impfstoffe gegen Blauzungenkrankheit

Eilverordnung für Impfstoffe gegen Blauzungenkrankheit

Impfung eines Schafes gegen die Blauzungenkrankheit auf einem französischen Betrieb.
Quelle: Leitenberger Photography/shutterstock.com

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat auf die immer häufigeren Infektionen mit teilweise schweren Symptomen von Schafen und Rindern durch die Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (Bluetongue virus, BTV-3) reagiert und drei Impfstoffe per Eilverordnung zugelassen. Die Impfstoffe

  • Bultavo 3 von Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH
  • Bluevac-3 von CZ Vaccines S.A.U.
  • und Syvazul BTV 3 von Laboratorios Syva S.A

dürfen in den kommenden sechs Monaten angewendet werden. Sobald in der EU ein Impfstoff gegen das Virus zugelassen wird, dürfen die genannten Impfstoffe nicht mehr verwendet werden. Bislang gibt es jedenfalls noch keinen zugelassenen Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit in der EU und es wird frühestens im Herbst damit zu rechnen sein. Besonders aufgrund der schweren Krankheitsverläufe in den Niederlanden und aufgrund des wetterbedingt lebhaften Infektionsgeschehens hat sich das BMEL für diesen Schritt entschieden. 

Beihilfe für Impfkosten bei Schafen und Ziegen

Mit einer Härtebeihilfe zur Grundimmunisierung von Schafen und Ziegen aus der Tierseuchenkasse sollen die Tierhalter mit maximal drei Euro je Tier unterstützt werden. Dazu muss die Anzahl der geimpften Tiere in HI-Tier eingetragen und digital ein Antrag gestellt werden. Die deutschen Schaf- und Ziegenzuchtverbände empfehlen den Herdbuchzüchtern und Herdenhaltern die Impfung, besonders von Zuchttieren. Es gibt aber keine Verpflichtung zur Impfung, auch nicht bei Auktionstieren.

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