Die EU-Ratspräsidentschaft, das Europäische Parlament und die Kommission haben sich am 25. Juni 2021 auf die Grundpfeiler der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik geeinigt. Davor war ein Versuch gescheitert. Im Zentrum der Diskussion standen die Umwelt- und Klimaleistungen. Ab 2023 müssen die Mitgliedsstaaten mind. 25 Prozent der Direktzahlungen für Klima- und Umweltleistungen zweckwidmen (Öko-Regeln). Die Berücksichtigung der Umwelt- und Klimaleistungen hat es in diesem Ausmaß bei den Direktzahlungen noch nicht gegeben. Ein Mindestanteil von 25 Prozent bedeutet mehr als 72 Mrd. Euro für Klima- und Umweltschutz in der 1. Säule.
Agrarumweltprogramm wird berücksichtigt
Für die österreichischen Verhandler war wichtig, dass die Klima- und Umweltleistungen der Agrarumweltprogramme in der 2. Säule bei den Öko-Regelungen zu einem gewissen Maß mitberücksichtigt werden. Das konnte erreicht werden. Zusätzlich wurde ein verpflichtender Anteil an Bracheflächen im Ausmaß von 4 % der Ackerflächen, Anbaudiversifizierung, Erosionsschutzmaßnahmen, Dauergrünlanderhaltung etc. als Grundvoraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen fixiert. Betriebe bis zu 10 ha Ackerfläche sind von manchen Verpflichtungen (Fruchtfolge, Anbaudiversifizierung, nichtproduktiven Flächen im Ackerland) ausgenommen.
In Bezug auf die Verteilung der Direktzahlungen hat man sich auf eine verpflichtende Umverteilungszahlung von 10 Prozent geeinigt, wobei ein „opt out“ für Mitgliedstaaten auf Basis ihrer Agrarstrukturen und bei Anwendung anderer wirksamer Instrumente der Direktzahlungen möglich sein wird.
Nationaler Strategieplan bis Jahresende
Mit der politischen Einigung auf Europäischer Ebene sind die Voraussetzungen für die Finalisierung des nationalen GAP-Strategieplans bis Ende 2021 geschaffen worden. Auf EU Ebene bedarf es noch der formellen Annahme im Rat sowie im Plenum des Europäisches Parlaments. Dies wird voraussichtlich im September/Oktober 2021 erfolgen. Somit sollte es möglich sein, dass die Mitgliedsstaaten ihre GAP-Strategiepläne wie geplant Ende des Jahres 2021 bei der Kommission einreichen kann. Die Europäische Kommission wird die von den Mitgliedstaaten eingereichten Strategiepläne im Verlauf des Jahres 2022 genehmigen und ab dem 1. Jänner 2023 werden sie umgesetzt werden.
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