Von Oktober bis April ist Vogelgrippe-Zeit. Dieses Muster zeigt sich seit einigen Jahren. So auch heuer. Erste Fälle werden in Österreich verzeichnet. „Gestern wurde der erste große Fall im Bezirk Braunau gemeldet. Ein Legehennen-Betrieb mit 150 Tieren ist betroffen. Die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen wurden sofort eingeleitet“, so OÖ Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger, die betont: „Für uns Menschen besteht keine Gefahr. Das Risiko einer Übertragung der Vogelgrippe vom Tier auf den Menschen ist sehr gering. Auch eine Übertragung des Virus durch Lebensmittel ist ausgeschlossen!“
Stallpflicht in der Sperrzone
Die Landwirtschaft, insbesondere natürlich die oberösterreichischen Geflügelhalter, sind jedoch alarmiert. Um ein Ver- und Einschleppen der Krankheit in weitere Betriebe zu verhindern, wird daher eine Sperrzone im Umkreis von zehn Kilometer vom betroffenen Betrieb eingerichtet. „Ergänzend achten unsere Betriebe nun auf die strikte Einhaltung von betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehört etwa das Tragen einer Schutzkleidung und die gründliche Desinfektion von Schuhen vor dem Betreten des Geflügelstalls.“ Zudem ist es besonders wichtig, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern. „Durch die Verordnung einer Stallpflicht in der Sperrzone wird dies gewährleistet. Für einen durchgehenden Schutz gilt die Stallpflicht auch für Hobby- und Kleinsthalter, also auch für Bestandsgrößen unter 50 Tieren“, so Michaela Langer-Weninger.
Vorsicht ist aber auch in der freien Natur geboten. „Gerade Wildgeflügel stellt eine potentielle Gefahr dar: Daher verendete Wasser- oder Raubvögel keinesfalls berühren, sondern den Fundort umgehend der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde melden“, appelliert Langer-Weninger an die Bürger.
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