Für Großunternehmen tritt die Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) demnach am 30. Dezember 2025 in Kraft. Ein halbes Jahr später, am 30. Juni 2026, müssen es dann auch Kleinst- und Kleinunternehmen anwenden.
Die Verschiebung soll Drittländern, Mitgliedstaaten, Wirtschaftsbeteiligten und Händlern ein zusätzliches Jahr Zeit geben, um sich auf die Verordnung vorzubereiten. Eine Sprecherin der EU-Kommission teilte mit, dass das Benchmarking-System zur Bewertung des Entwaldungsrisikos „in den kommenden Monaten“, spätestens aber bis zum 30. Juni kommenden Jahres, vorliegen soll.
Hintergrund zur EUDR
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR-VO 2023/1115) zielt darauf ab, globale Entwaldung und Waldschädigung zu verhindern. Sie identifiziert sieben Rohstoffe, die besonders häufig mit Entwaldung in Verbindung stehen: Holz, Soja, Kautschuk, Ölpalme, Kaffee, Kakao und Rinder.
Diese Rohstoffe sowie Produkte, die aus ihnen hergestellt werden und im Anhang 1 der Verordnung aufgelistet sind, dürfen nur in der EU gehandelt werden, wenn sie nachweislich entwaldungsfrei und legal erzeugt wurden. Neben den Forstwirten sind auch rinderhaltende und sojaanbauende Landwirte von der EUDR betroffen. Sie müssen ab dem Anwendungsbeginn Sorgfaltspflichtenerklärungen vor dem Verkauf erstellen.
Die Kritik der Landwirtschaft
Der Deutsche Bauernverband fordert eine Aussetzung des Anwendungsbeginns, sowie eine Anpassung der Verordnung. Länder wie Deutschland, die keinen Waldabbau bzw. vielmehr einen Waldaufbau belegen können und weitreichende Waldgesetze einhalten, müssten von der Umsetzung auf Produzentenebene und jeglichen zusätzlichen Nachweisverfahren ausgeschlossen werden. In die gleiche Kerbe schlägt auch der Österreichische Bauernbund.
Inhaltliche Änderungen vom Tisch
Ursprünglich hatte Europäische Parlament beim EUDR noch auf inhaltliche Änderungen gedrängt. So wollte eine knappe Mehrheit der Parlamentarier unter anderem die Einführung einer „Null-Risiko-Kategorie“ durchsetzen. Doch der Widerstand von Rat und EU-Kommission war zu groß.
Uneinig sind sich die Abgeordneten über die Hintergründe der Änderungswünsche. Laut der EVP-Abgeordneten Christine Schneider sind die Gesetzgeber damit den Forderungen mehrerer Branchen, nach weniger bürokratischen Belastungen nachgekommen. Unternehmen, Forstwirte, Landwirte und Behörden hätten nun ein weiteres Jahr Zeit, sich vorzubereiten, so die EVP-Politikerin.
Nach Auffassung des grünen Abgeordneten Martin Häusling ist die EVP dagegen mit ihrem Versuch gescheitert, gemeinsam mit Stimmen der Rechten Änderungen am fertig verhandelten Text vorzunehmen und das Gesetz auszuhöhlen. Auch habe man der Industrie vor den Kopf gestoßen. Statt wichtiger Planungssicherheit habe die EVP große Verwirrung bei allen Herstellern, Händlern und Verkäufern gestiftet.
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